VISION 20002/2012
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Der Hirntod ist nicht der natürliche Tod

Artikel drucken Organe werden nicht Toten, sondern Sterbenden entnommen (Von Anton Wengersky)

Im Tod seine Organe zu spenden, wird oft als Werk der Nächstenliebe gesehen. Falsch, sagt der Autor des folgenden Beitrags. Er zeigt, warum die heute gängige Praxis, Organe zu transplantieren insbesondere aus christlicher Sicht abzulehnen ist.

Das Lebensrecht des Menschen besteht „von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende“. So hat Papst Benedikt XVI. am 7. September 2007 in der Wiener Hofburg den österreichischen Politikern ins Gewissen geredet. Der deutsche Bischof Algermissen spricht vom Wert des Lebens eines jeden Menschen „vom Beginn seiner Existenz bis zum letzten Atemzug“ und der Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal Levada fordert Anerkennung der gottgegebenen Würde des Menschen „von der Zeugung bis zum natürlichen Tod“.
Aber was ist das: der „natürliche Tod“? An was kann man erkennen, ob er schon eingetreten ist oder erst noch bevorsteht? Und: kann nicht auch der sogenannte „Hirntod“ der natürliche Tod des Menschen sein?
Diese Fragen haben auch Papst Johannes Paul II. schon umgetrieben. Aus seinem langjährigen Pontifikat ist für mich neben dem „Lichtreichen Rosenkranz“ das größte unserer Kirche hinterlassene Geschenk der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK). Der Papst nennt ihn in der Apostolischen Konstitution Fidei Depositum „eine Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre“. Der KKK ist ein Trittstein, auf dem wir bei der Suche nach Gottes Willen sicher stehen können.
In KKK 2296 lesen wir, es sei sittlich unzulässig, „den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod eines anderen Menschen hinausgezögert würde“. Ebendort findet sich aber auch der oft zitiertet Satz: „Die Organspende nach dem Tod ist eine edle und verdienstvolle Tat.“ Dabei geht es nicht um ärztliche Todesfiktionen oder den unzutreffenden Begriff „postmortale Organ­spende“. Die entscheidenden Worte „nach dem Tode“ im KKK versteht vielmehr nur der richtig, der auch zum Tod des Menschen unser Glaubenswissen nach den Lehraussagen des KKK zur Kenntnis nimmt.
„Credo in vitam aeternam“, so bekennen wir Christen unseren Glauben an das ewige Leben. Dazu der Katechismus: „Der Christ … versteht den Tod … als Eintritt in das ewige Leben“  (KKK 1020). Jesus, Gott selbst, sagt uns in Mt 10,28: „Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, die Seele aber nicht töten können.“ Die Seele ist also Träger des ewigen Lebens (KKK 366), und im Tod des Menschen stirbt allein sein Leib. Im Tod wird er zur leblosen Materie (KKK 365), jetzt ohne Lebenszeichen und erst dann eine Leiche.
Im Zweifel an eigenen früheren Aussagen und auf der Suche nach den „biologischen Kennzeichen“ des Todes hat Johannes Paul II. noch kurz vor seinem Tod für Februar 2005 einen Kongress „Signs of death“ (Zeichen des Todes) nach Rom einberufen. Die Mehrzahl der Teilnehmer – darunter Bischöfe, Ärzte, Philosophen – stellten  2005 unter dem Titel „Brain death is NOT death“ klar: Der Hirntod ist nicht der natürliche Tod des Menschen.
Die von Johannes Paul II. angestoßene Suche nach verlässlichen Zeichen des Todes hat sich unter Benedikt XVI (in seiner Rede vom 7. November 2008 betont er die Zulässigkeit der Or­gan­entnahme nur „ex cadavere“, also nur aus der leblosen Leiche) im Februar 2009 in einem Kongress „signs of life“ („Zeichen des Lebens“) fortgesetzt. Denn man hatte erkannt, dass es für die sichere Bestimmung des Todes weniger auf die Suche nach sicheren Todeszeichen ankommt, als vielmehr auf das Vorhandensein von Zeichen des Lebens: Solange der Leib des Menschen Lebenszeichen zeigt, ist der Mensch nicht tot.
Da im Tod allein unser Leib stirbt, kennzeichnet erst der Fortfall der Lebenszeichen des Leibes (Atmung, Herzschlag, Kreislauf) den Eintritt des natürlichen Todes: Exakt die Lehraussage des KKK (365f, 1005, 1022).
„Nach dem Tode“ gewonnene Organe, Organe aus einer Leiche sind für die Transplantation unbrauchbar. Die Organtransplantation benötigt für ihren Erfolg beim Organempfänger Organe, die bis zur Organentnahme selbst sauerstoffreich durchblutet sind. Im Englischen wird die Organ­spende als „Vital Organ Donation“ bezeichnet, als Spende „lebensfrischer Organe“. Aus Leichen Verstorbener sind sie nicht zu bekommen.
Deshalb verstieß, als Professor Christian Barnard 1967 die erste Herztransplantation durchführte, sein Handeln nicht nur gegen das von ihm beschworene ärztliche Standesethos, sondern auch gegen südafrikanisches Strafrecht. In Japan wurde wenig später ein Chirurg nach einer Herztransplantation wegen Mordes am Organspender vor Gericht gestellt.
Die Ärzteschaft erkannte den Handlungsbedarf zum Schutz der Transplantationsärzte vor Strafverfolgung sofort: Schon wenige Monate nach Barnards Erst-Transplantation trat 1968 an der angesehenen Universität von Harvard ein „Ad hoc Commitee“ zusammen, um eine neue Todesdefinition zu verabschieden: Das „irreversible Koma“ später „Hirntod“ genannt. So war der Rechtsschutz der Ärzte gegen Strafverfolgung und ein erleichterter Zugang zu Organen für weitere Organtransplantationen zunächst erreicht.
Schon im Komitee selbst kam es zum Streit über diese Verabredung. Der wissenschaftliche Streit über die neue Todesdefinition des sogenannten Hirntods hält seither und bis heute unvermindert an und hat sich in den letzten Jahren entscheidend verschärft. Zahlreiche Wissenschafter – wie Alan D. Shewmon, Franklin G. Miller, Robert D. Truog, Seema K Shah – sagen uns heute, die Hirntod-Definition sei eine die Fakten verschleiernde Fiktion.
Miller & Truog etwa schreiben wörtlich (Hastings Center Report, Dez. 2008): „We deny that brain death constitutes death of human being“ –  „wir bestreiten, dass der Hirntod der Tod des Menschen ist.“ Sie betonen, dass die Ärze durch die Organentnahme selbst den Tod des Patienten verursachen. Die Organentnahme erfolgt also nicht „nach dem Tod“, sie ist der Tod des Patienten.
In den Jahren seit der Hirntod-Definition hat die Medizin große Fortschritte gemacht – auch zur Rettung von Patienten mit Hirntraumata: Heute kehren nicht wenige Patienten, die nach allen Regeln der Kunst als hirntot diagnostiziert wurden – falls die Organ­entnahme unterbleibt – durch die Behandlung einschlägig erfahrener Ärzte gesund ins Leben zurück. Ein Beispiel ist der italienische Priester Vittorio Mazzucchelli vom „Institut Christus König und Hoherpriester“. Nach Autounfall für hirntot erklärt, verweigerten seine Ordensoberen die von den Ärzten vorgeschlagene Organentnahme und veranlassten die Verlegung in ein anderes Krankenhaus. Heute steht Mazucchelli wieder als Priester am Alter.
All dies wird der Öffentlichkeit weitgehend verschwiegen. Verschwiegen werden auch viele Einzelheiten des ärztlichen Tuns rings um die Organentnahme: So die Vorbereitung auf die Organ­spende, etwa durch Blutverdünnung zur besseren Sauerstoffversorgung der zu transplantierenden Organe mit dem Risiko von Hirnblutungen beim Organspender; so das immer wieder zu beobachtende Umkippen des fremdnützigen Sterbevorgangs des Organspenders in einen lang­andauernden vegetativen Status; so die schwere Belastung des Organ­spenders bei der Hirntod-Diagnose, etwa durch den mit Erstickungsanfällen einhergehenden und Hirnschäden oft erst auslösenden Apnoe-Test; so die zunehmenden Konflikte in den Spitälern zwischen Intensiv- und Palliativmedizinern zur Frage der richtigen Patientenbehandlung. Denn ein mit den Segnungen der heutigen Palliativmedizin in den Tod begleiteter Patient geht den Transplantationsärzten als Organlieferant verloren.
Verschwiegen wird auch das Leiden und qualvolle Sterben mancher Organspender bei der Organentnahme selbst. Nicht wenige Ärzte und Krankenschwestern ziehen sich aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen bei Organentnahmen aus dieser Tätigkeit zurück. Aus gleichen Gründen hat die Schweiz zur Vermeidung von Leiden des Organspenders für die Organentnahme die Vollnarkose gesetzlich vorgeschrieben. Vollnarkose für einen Toten? Die Ärzte wissen mehr, als sie uns sagen.
Selbst die Nebenwirkungen von Schnupfenmitteln müssen auf Beipackzetteln breit dokumentiert werden. Von den schwerwiegenden Fakten rund um die Organtransplantation erfährt die Öffentlichkeit aber nichts. Der Grund dafür ist einfach. Er wurde vom Nestor der deutschen Transplantionsmedizin, Prof. Robert Pichlmayr, so erläutert: „Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“ Und nur mit lebensfrischen Organen kann Empfängern geholfen werden.
Transplantationsärzte wollen helfen. Daneben geht es für die Transplantationsärzte um sehr viel Geld. Wie bei der Abtreibung auch ist es der Motor des Systems. Jeder Organspender, dem heute meist eine Vielzahl von Organen entnommen wird, generiert einen Umsatz von bis zu einer Million Euro. Die Hersteller der Immunsuppressiva, die jeder einzelne Organempfänger lebenslänglich nehmen muss, verdienen an jedem Transplantierten mehr als 50.000 € pro Jahr, wohlgemerkt.
Das System ist längst ein sich selbst antreibender Wirtschaftsfaktor geworden. Diese Tatsache belegt sich auch dadurch, dass in weniger rechtsstaatlichen Ländern die gut bezahlten Organe mit wenig zimperlichen Methoden besorgt werden: In China werden Hinrichtungen durch Organentnahme vollzogen. In Ländern des Vorderen Orients enden viele Afrika-Flüchtlinge ausgeschlachtet im Wüstensand. Der gut bezahlte Organ-Schwarzhandel floriert.
Weltweit haben sich aufgrund der „Hirntod“-Konvention unterschiedliche Systeme ausgebildet. Gemeinsam ist allen die Fiktion, der Organspender sei schon vor der Organentnahme tot. In einigen Ländern gilt die „Zustimmungslösung“: Nur bei ausdrücklicher Zustimmung (etwa durch Organspende-Ausweis) dürfen Ärzte einem „hirntoten“ Patienten Organe entnehmen. In Deutschland soll gerade die „Erklärungslösung“ eingeführt werden: Jeder Bürger wird befragt, ob er der Spende zustimmt oder nicht. Die Antwort wird auf der e-card gespeichert.
Den weitesten Spielraum haben die Ärzte in Ländern mit der „Widerspruchslösung“, zu denen Österreich gehört: Hier gilt automatisch jeder Bürger als Organspender, der nicht bei einem zentralen Register vorab Widerspruch gegen die Spende eingelegt hat. Liegt kein Widerspruch vor, ist es allein die Entscheidung der Ärzte, ob der jeweilige Patient zur Organentnahme freigegeben oder doch seine Lebensrettung versucht wird.
Von der Möglichkeit des Widerspruchs haben in Österreich weniger als ein Prozent der Bevölkerung Gebrauch gemacht. Bedenkt man das Risiko, wegen mangelnden Widerpruchs zu Tode zu kommen, so erstaunt diese geringe Zahl. Ich verstehe sie als Hinweis auf die auch hierzulande fehlende Aufklärung über die Fakten rings um die Organentnahme und mögliche Tragweite dieser „Widerspruchslösung“ für unsere Kinder und Enkel und jeden Einzelnen von uns.
Auch die Organempfänger werden vielfach unzureichend informiert: über die Umstände des Todes des Organspenders bei der Entnahme, über die körperlichen und seelischen Folgen einer Transplantation, die beschränkte Lebensdauer des übertragenen Organs und die Abhängigkeit des weiteren Lebens von Medikamenten (Immunsuppressiva), das stark erhöhte Krebsrisiko… Und von der zumindest für Christen schwierigen ethischen Bewertung der Transplantation erfahren sie auch kaum etwas. Auch für die Organempfänger liegt, wie für die Öffentlichkeit insgesamt, ein Schleier der Nichtinformation über dem System.
Und ich? Darf ich mich, auch wenn mein natürlicher Tod nahe bevorstehen sollte, töten lassen? Darf ich durch meine Organspende andere in diesen Handlungskomplex hineinziehen? Auf der Suche nach Gottes Willen habe ich anhand der erläuterten Fakten und der Lehre der Kirche für mich eine Entscheidung, meine Entscheidung getroffen: Aus Respekt vor Gottes fünftem Gebot und Scheu vor der Sünde kann ich weder Organspender noch gar Organempfänger sein. Für mich und die Meinen habe ich Widerspruch gegen die Organentahme eingelegt.
Zum Schluss: Unser Papst Benedikt XVI. hat, wegen seines durch die Medien geisternden Organspendeausweises ausdrücklich mitteilen lassen, dass sein aus den 70er Jahren stammender Ausweis hinfällig geworden ist. Jede Berufung auf dieses ungültig gewordene Dokument sei verfehlt (Brief von Prälat Georg Gänswein v. 5. Jänner 2011).


 

Eintragung ins Widerspruchsregister

Wer in Österreich verhindern will, ungewollt zum Organ­spender zu werden, erreicht dies durch Eintragung ins Widerspruchsregister. Auskünfte und Formulare zum Widerspruch gegen Organentnahme erhält man unter der Tel.Nr.: 01 515 61 171 und als Download unter https://transplant.goeg.at/node/106
Senden Sie das ausgefüllte Formular mit Originalunterschrift und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bitte an die GÖG/ÖBIG-Transplant, Widerspruchsregister, Stubenring 6, 1010 Wien.

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