VISION 20001/2013
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One of us – einer von uns

Artikel drucken Eine europäische Initiative für den Lebensschutz (Anne Fleck & Martin Kugler)

EU-weit haben sich Lebensschützer zusammengetan, um Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Schutz des menschlichen Lebens in der Europäischen Union zu sammeln:

Im Herbst 2011 fällte der Europäische Gerichtshof ein beachtliches Urteil. Er entschied im Streit „Brüstle gegen Greenpeace“ gegen das Anliegen des Stammzellenforschers Oliver Brüstle. Dieser wollte embryonales Stammzellengewebe patentieren lassen. Das Gericht urteilte, die Patentierung verstoße gegen die Würde des Menschen, da es sich bei einem Embryo um menschliches Leben handle. Dieses Urteil ist von maßgeblicher Bedeutung.
Ein Volksbegehren an die EU möchte die Europäischen Institutionen nun politisch verpflichten, aus diesem Urteil Konsequenzen zu ziehen: Derzeit subventioniert die EU nämlich nach wie vor Forschungsprojekte an Stammzellen, für die Embryonen zerstört wurden. Außerdem werden im Rahmen der EU-Entwicklungshilfe Organisationen unterstützt, die Abtreibung als sinnvolle Maßnahme der Gesundheitsvorsorge erachten, dafür politisch eintreten und diese teilweise auch selbst durchführen.
Seit dem Frühjahr 2012 gibt es das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative zur verstärkten Einbindung von Bürgern in die europäische Politik. Diese europaweiten Bürgerbegehren bieten eine ideale Plattform, um das Anliegen des Schutzes der Menschenwürde und des menschlichen Lebens in der Europäischen Union voranzubringen: Eine der ersten Initiativen ist „One of Us“ – eine, einer von uns.
Gefordert wird die Einstellung jeder Finanzierung von Aktivitäten, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergehen. Nationale Gesetze zum Thema Abtreibung sind davon allerdings nicht betroffen, da die EU da nicht zuständig ist. Dennoch setzt die Initiative ein europaweites Zeichen für den Lebensschutz, denn sie sagt in unverkennbarer Weise, dass auch das jüngste Mitglied der menschlichen Familie „einer von uns“ ist. Gemeinsam mit Menschen aus allen 27 EU Mitgliedsstaaten geht es nun um ein deutliches Votum, dass embryonenvernichtende Handlungen von europäischen Bürgern nicht gewollt sind.
Für Österreich gibt es eine weitere Dimension: Für die kommende Nationalratswahl gilt es zu zeigen, dass Menschen, denen der Schutz jedes Mitglieds der menschlichen Familie ein Anliegen ist, politisch ernst genommen werden müssen.
Die Bürgerinitiative „One of Us“ ist nicht forschungsfeindlich. Im Gegenteil: Europa muss als Forschungsstandort ausgebaut werden! Aber innerhalb ethischer Grenzen. Zu der wenig erfolgversprechenden embryonalen Stammzellforschung gibt es Alternativen: Ethisch unbedenkliche adulte Stammzellen und Stammzellen aus Nabelschnurblut werden heute bereits zur Behandlung von über 70 Krankheiten eingesetzt!
Hinzu kommt, dass in vielen EU-Mitgliedsstaaten die durch die EU finanzierte embryonale Stammzellforschung verboten ist – auch in Österreich. Trotzdem wird auch österreichisches Geld für die Förderung dieser Forschung verwendet. Seit Jahren stimmt die österreichische Bundesregierung gegen die Forschungsfinanzierung – und wird in Brüssel überstimmt. Nun ist es besonders wichtig, dass aus Österreich ein klares Votum für die Initiative „One of Us“ kommt.
Bitte helfen Sie mit! Informieren Sie sich und unterzeichnen Sie die Bürgerinitiative elektronisch über die Webseite www.oneofus.eu. Oder Sie nehmen die dieser Ausgabe von VISION 2000 beigefügte Unterschriftenliste und lassen Sie Ihre Freunde, Bekannten und Verwandten unterschreiben. Wenn allein die engagierten Christen in Österreich unterschreiben, ist es zuwenig: Nur wenn Tanten, Onkeln und Nachbarn der engagierten auch unterschreiben, wird die Initiative ein Erfolg.
Gemeinsam mit allen EU – Ländern wollen wir ein Zeichen setzen für den Schutz des Lebens! Bitte helfen Sie mit!


Wohin mit den Listen?

Ausgefüllte Listen bitte an Martin Kugler, Kairos Consulting, Möllwaldplatz 5, 1040 Wien schicken. Bitte beachten Sie, dass es wichtig ist, alle Angaben korrekt auszufüllen. Nur dann zählt die Unterschrift. Leider ist auch die Pass- oder Personalausweisnummer (inkl. Buchstabe vor der Nummer!) notwendig, da die Listen offizielle Dokumente sind und verifiziert werden müssen!

www.oneofus.eu
austria@oneofus.eu




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