Anfang des Jahres gehörten die VISION-2000-Leser zu den ersten, die an dieser Stelle von der Europäischen Bürgerinitiative „One of Us“ erfuhren. Heute, ein gutes halbes Jahr und tausende Unterstützungserklärungen später, gibt es viel Neues von der europaweiten Initiative für den Lebensschutz zu berichten. Inzwischen haben sich nicht nur 950.000 Bürger hinter die Forderung gestellt, die EU-Finanzierung aller Aktivitäten einzustellen, in deren Zusammenhang Embryonen zerstört werden. Es haben auch 10 Länder das Mindestquorum erreicht: Italien, Polen, Niederlande, Slowakei, Frankreich, Litauen, Spanien, Ungarn, Rumänien und Österreich.
Damit ist eine der beiden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bürgerinitiative erfüllt, die andere fast: Um von EU-Parlament und Kommission behandelt zu werden, braucht eine EU-Petition nämlich erstens eine Million Unterschriften europaweit und zweitens müssen 7 Länder ein Quorum an Unterschriften erreichen. In Österreich wurden bis Mai 30.000 Unterschriften gesammelt, mehr als doppelt so viele wie das von der EU vorgegebene Mindestquorum (14.250).
Außerdem wurde die Frist in Österreich nach einigem Ringen zwischen der Wahlbehörde in Wien und der EU-Kommission so wie in allen anderen Ländern, bis zum 1. November verlängert.
Was bleibt also zu tun? Selbst wenn man schon unterschrieben hat, ist es sehr wichtig weiter zu werben und Unterschriften zu sammeln. Denn nur wenn die Million europaweit zusammenkommt, zählen unsere vielen Stimmen auch!
Außerdem wollen wir zeigen wie vielen Menschen in Österreich und ganz Europa der Lebensschutz ein Anliegen ist. Der Embryo ist einer von uns, wir müssen ihn schützen!
Bitte unterschreiben Sie für „One of Us“
Wie man unterschreiben kann: online: www.lebenskonferenz.at. Dort kann auch eine Unterschriftenliste heruntergeladen werden. Unterschriftenlisten kann man auch bestellen: 01/2749898 oder martin.kugler@kairos-pr.com. Wichtiger Hinweis: Die Listen müssen entsprechend den Vorgaben ausgefüllt sein: Geburtsort Pass- oder Personalausweisnummer, usw.). Die Unterschriften sind sonst ungültig.