Trotz des Siegeszugs der künstlichen Befruchtung ist die Position der Kirche in dieser Frage eindeutig: Im Dokument „Donum vitae“ lehnt sie diese Form der Zeugung in allen Varianten ab – aus guten Gründen, wie die Erfahrungen mit dem Verfahren und die folgenden Ausführungen deutlich machen.
Die in der Bibel im Buch Genesis dargestellte Versuchung des Menschen durch die Schlange (vgl. Gen 3,1ff) ist auch heute gegenwärtig, vielleicht ist sie gewissermaßen radikaler als damals, weil der Mensch in seiner Erkenntnis und in den Umsetzungsmöglichkeiten große Fortschritte erzielt hat. Komplex sind auch die Folgen, wenn der Mensch die von Gott festgelegten Grenzen nicht beachtet.
Die größte Versuchung des Menschen ist der Stolz. Die Schlange hat im Paradies zu Adam und Eva gesagt: „Ihr werdet wie Gott und erkennt Gut und Böse“ (Gen 3,5). Das ist und bleibt die Grundversuchung. Der Mensch will wie Gott sein, sein Schicksal – in radikaler Weise - selbst in die Hand nehmen und selbst bestimmen, was Gut und Böse ist.
Durch die Fortschritte der Wissenschaft ist vieles machbar geworden, gerade auch was den Beginn des menschlichen Lebens betrifft: nicht nur im Sinne der Empfängnisregelung, der Verhütung und der Abtreibung (unter Umständen schon im frühesten Stadium). Durch die künstliche Befruchtung im Reagenzglas haben sich auch ganz neue Möglichkeiten aufgetan. So kann sich zum Beispiel eine Frau sagen: Ich habe zwar keinen Mann und ich bin schon älter, aber ich möchte unbedingt ein Kind. Und so kam es, daß auch in unserem Land schon zwei Fälle bekannt wurden, daß 60jährige ein Kind erwarteten und zur Welt brachten.
In den USA kommt es in den letzten Jahren angeblich immer wieder vor, daß eine Frau mit guter Karriere, die sich ihre Aufstiegschancen nicht vermindern, aber doch ein Kind haben möchte, eine Leihmutter engagiert und mit einer von ihr selbst entnommenen Eizelle und dem Samen ihres Mannes eine künstliche Befruchtung durchführen läßt. So kommt sie zu ihrem Kind ohne Unterbrechung der beruflichen Arbeit. Ob das dem Kind gut tut, ist eine andere Frage. Die Zeitung „Der Spiegel“ hat vor einigen Jahren von zwei lesbischen taubstummen Frauen berichtet, die nach einiger Zeit den Wunsch nach einem eigenen Kind empfanden, wobei sich ihr Wunsch in dem Sinn konkretisierte, daß sie unbedingt ein Kind haben wollten, das auch taubstumm sein sollte. Deshalb suchten sie in ihrem Bekanntenkreis nach einem Mann und fanden tatsächlich einen, der selbst taubstumm war und aus einer Familie stammte, die seit drei Generationen am gleichen Gebrechen litt. Die beiden lesbischen Frauen konnten ihn zur Samenspende überzeugen. Es wurde dann mit diesem Samen eine Befruchtung mit den Eizellen einer der beiden Lesben durchgeführt. Die Befruchtung war erfolgreich, nicht nur in dem Sinn, daß das Kind ausgetragen wurde und zur Welt kam. Es war auch tatsächlich taubstumm.
Die Praxis der PID (Präimplantationsdiagnostik) ist in vielen Ländern erlaubt und bei künstlicher Befruchtung dort sicher und vermutlich fast überall selbstverständlich: Kann man einer Frau, einem Ehepaar zumuten, daß das Kind, das nach so viel Mühen, meist nach mehreren Fehlversuchen schließlich zur Welt kommt, behindert ist? Das wird vermieden, indem die Embryonen vor der Implantation einer gründlichen Untersuchung unterzogen werden. Beim geringsten Zweifel wird so ein Embryo „beseitigt“.
Es kommt auch nicht selten vor, daß bei künstlicher Befruchtung, bei der meist zur Erhöhung der Erfolgsquote mehrere befruchtete Eizellen zugleich in die Gebärmutter implantiert werden im Falle von Mehrlings-Schwangerschaften, eine „Reduktion“ der Föten durchgeführt wird. Welche von den vier Embryonen werden getötet? Es liegt voll in der Entscheidung des behandelnden Arztes, der ja auch schon die Eizellen entnommen und aus dem Samenerguß des Mannes mechanisch die Selektion einer bestimmten Samenzelle durchgeführt hat.
Dabei ist zu bedenken: Im natürlichen Geschehen einer sexuellen Begegnung zwischen einem Mann und einer Frau unterliegt der geheimnisvolle Vorgang der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle in keiner Weise dem menschlichen Zugriff. Die Verschmelzung kommt erst einige Stunden nach dem Coitus zustande, unter der Million von Spermien gelangt ein Sperma aus eigener Kraft zur Eizelle, mit der es sich vereinigt.
Die Kirche steht – wie in Dignitatis Personae betont wird (vgl. DP 4) – den neuen Forschungen der Biomedizin nicht prinzipiell negativ gegenüber. Es ist positiv zu bewerten, daß die medizinischen Wissenschaften ihre Erkenntnisse über das menschliche Leben in den Anfangsstadien seines Daseins in beträchtlichem Maß weiterentwickelt hat. Heute wissen wir viel mehr über die biologische Struktur des Menschen und über den Prozeß der Zeugung. Das ist gut so und unterstützenswert, sofern diese Erkenntnisse dazu benützt werden, um Krankheiten zu heilen, Hindernisse für die Zeugung zu überwinden, Empfängnis eines Kindes, Schwangerschaft und Geburt zu ermöglichen. Abzulehnen ist aber alles, was zur Vernichtung von Menschen oder zur Verletzung der Personenwürde führt.
Die Kirche lehrt, daß jedem Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod die Würde einer Person zuzuerkennen ist und daß dieses Grundprinzip, das ein großes Ja zum menschlichen Leben ausdrückt, im Mittelpunkt des ethischen Nachdenkens über die biomedizinische Forschung stehen muß.
Ausgehend von der Heiligen Schrift, hat das II. Vatikanische Konzil betont, daß jeder Mensch ein Abbild Gottes ist: einmalig, unaustauschbar und geistig. Papst Johannes Paul II. hat gerne gesagt: „Mit jedem Menschen verbindet sich ein Vorhaben Gottes.“ Das gilt von Anfang an.
In „Dignitatis Personae“ heißt es: „Der Körper des Menschen kann von den ersten Stadien des Daseins an nie auf die Summe seiner Zellen reduziert werden“. Die Instruktion verweist auf die Aussage von „Donum Vitae“: „Die Frucht der menschlichen Zeugung erfordert ab dem ersten Augenblick ihrer Existenz, also von der Bildung der Zygote an, jene unbedingte Achtung, die man dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit sittlich schuldet. Der Mensch muß von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden und in Folge dessen muß man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben.“
Daher lehnt die Kirche alles ab, was zur Zerstörung eines menschlichen Lebens führt. Das ist auch einer der Gründe für die Ablehnung der künstlichen Befruchtung – sowohl der homologen als auch der heterologen –, weil bei diesen Prozeduren viele Embryonen sterben, weil die Nidation nicht gelingt oder weil die „überzähligen“ getötet werden (Fetozid). Die Kirche verurteilt auch die Kryokonservierung von Embryonen, weil beim Einfrieren viele zugrunde gehen und das Problem der überschüssigen Embryonen entsteht, was ein unlösbares Problem darstellt. Die Instruktion „Dignitatis Personae“ anerkennt zwar bei der Idee, solche Embryonen für eine pränatale Adoption zur Verfügung zu stellen, die gute Absicht, die dahinter steht, sie empfiehlt aber diesen Weg nicht, denn es würde der Leihmutterschaft Tür und Tor öffnen und bedeutet in sich eine problematische Lösung. In keiner Weise wird dagegen das Ansinnen gebilligt, solche Embryonen für die Forschung freizugeben. All das steht im Widerspruch zu dem, was der Mensch ist.
„Dignitatis Personae“ hält auch fest: „Der Ursprung des menschlichen Lebens hat seinen authentischen Ort in Ehe und Familie, wo es durch einen Akt gezeugt wird, der die gegenseitige Liebe von Mann und Frau zum Ausdruck bringt.“ In Übereinstimmung mit dem, was schon im „Donum Vitae“ gesagt wurde, hält die Instruktion fest: „Eine gegenüber dem Ungeborenen wahrhaft verantwortliche Zeugung muß die Frucht der Ehe sein.“
(…) Es ist eine große und wichtige Aufgabe der Kirche und aller, die durch Christus den Zugang zum Glauben an Gott gefunden haben, das Evangelium vom menschlichen Leben und seiner Bedeutung zu verkünden. Jeder Mensch ist dazu berufen, Gott zu entdecken, Gott, die anderen Menschen, und auch sich selbst so lieben zu lernen, wie Gott liebt. Jedes menschliche Leben ist ein Geschenk, mit dem sich ein Vorhaben Gottes verbindet. Niemand darf dieses Geschenk wegwerfen oder willkürlich darüber verfügen. Niemand darf für andere oder sich selbst in Erwägung ziehen, ob dieses Werk lebenswert ist oder nicht.
Der Autor ist Bischof von St. Pölten, sein Beitrag ein Auszug aus seinem Vortrag beim V. Welt-Gebets-Kongreß für das Leben in Rom.