Das elementarste Problem liegt darin, dass eine fruchtbare Entfaltung des Ehesakramentes auf den gelebten Glauben an die Treue Gottes und in diesem Sinn an die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe angewiesen ist, dass man aber solchen Glauben nicht mehr einfach voraussetzen kann, weil es heute immer mehr „getaufte Heiden“ gibt, nämlich Menschen, die zwar durch die Taufe Christen geworden sind, aber den Glauben nicht kennengelernt haben.
Von daher stellt sich die drängende Frage, welche Konsequenzen ein fehlender oder ein sehr eingeschränkter Glaube an die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ebene für die Gültigkeit einer kirchlichen Trauung hat. Wenn es beispielsweise nach christlicher Überzeugung „zwischen Getauften keinen gültigen Ehevertrag“ geben kann, „ohne dass er zugleich Sakrament ist“, dann stellt sich die konkrete Frage, wie es sich dann aber verhält, wenn ein „getaufter Heide“ das Sakrament der Ehe überhaupt nicht kennt.
Es handelt sich dabei um jene grundlegende Frage, die Papst Benedikt XVI. bereits als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre angesprochen hat, nämlich ob jede unter Getauften geschlossene Ehe wirklich eine sakramentale Ehe ist. Diese wichtige Frage hat Papst Franziskus in seiner Ansprache zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota am 23. Januar 2015 nochmals mit eindringlichen Worten aufgegriffen.
Dies ist gewiss eine sehr schwierige Frage, auf die wir noch keine befriedigende Antwort haben und der die Theologie deshalb besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Aus diesen Überlegungen legt sich aber für die Ehepastoral der Schluss nahe, dass heute große Sorge auf eine gute Vorbereitung auf die Ehe gelegt werden muss, gleichsam auf ein Ehekatechumenat als Äquivalent zur früheren Verlobungszeit.
Auszug aus d. Kurzvortrag beim Premio Internationale „Tu es Petrus“ am 7.2.15