Die Ehe ist an erster Stelle eine „innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe“, die ein Gut für die Ehegatten selbst darstellt, und die Geschlechtlichkeit ist „auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hin geordnet“. Daher können auch die „Eheleute, denen Gott Kindersegen versagt hat, […] dennoch ein menschlich und christlich sinnvolles Eheleben führen“. Trotzdem ist diese Vereinigung „durch ihre natürliche Eigenart“ auf die Zeugung ausgerichtet. „Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist.“ (…)
Von Anfang an wehrt die Liebe jeden Impuls ab, sich in sich selbst zu verschließen, und öffnet sich einer Fruchtbarkeit, die sie über ihre eigene Existenz hinaus ausdehnt. So kann also kein Geschlechtsakt diese Bedeutung bestreiten, auch wenn aus verschiedenen Gründen nicht immer tatsächlich ein neues Leben gezeugt werden kann.
Das Kind verlangt, aus dieser Liebe geboren zu werden, und nicht auf irgendeine Art, da es „nicht etwas Geschuldetes, sondern ein Geschenk“ ist, das „die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern“ ist. Denn „nach der Schöpfungsordnung sind die eheliche Liebe zwischen einem Mann und einer Frau und die Weitergabe des Lebens einander zugeordnet.
Auf diese Weise hat der Schöpfer Mann und Frau an seinem Schöpfungswerk beteiligt und sie gleichzeitig zu Werkzeugen seiner Liebe gemacht, indem er durch die Weitergabe des menschlichen Lebens die Zukunft der Menschheit ihrer Verantwortung anvertraut hat.“
(…) Wenn die Familie das Heiligtum des Lebens ist, der Ort, wo das Leben hervorgebracht und gehütet wird, ist es ein schmerzlicher Widerspruch, wenn sie sich in einen Ort verwandelt, wo das Leben abgelehnt und zerstört wird.
Auszug aus Amoris laetitia Nr 80-83