Straflos abtreiben zu dürfen - diese Änderung der Strafgesetze wurde zur Einbruchstelle der Kultur des Todes. Sie etablierte eine Logik der Argumentation, die den Menschen seiner unangreifbaren Würde beraubt und zum Gegenstand von Nützlichkeitsüberlegungen macht.
Genau das geschieht doch bei einer Abtreibung: Man erlaubt der Frau - und all jenen, die sie zur Abtreibung drängen - zu entscheiden, ob das Leben des Kindes oder Argumente für seine Tötung schwerer wiegen. Die Gesellschaft akzeptiert, daß der einzelne das Leben eines Mitmenschen eigenen Interessen opfert.
Damit wird das Wertgefüge, das zum fixen Bestand des europäischen Rechtsdenkens gehörte, auf den Kopf gestellt. Nicht mehr die menschliche Person ist oberster Wert und unverrechenbar mit sonstigen Interessen. Die Kriegsverbrecherprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg stellten noch klar, daß es nicht in der Macht der Staaten stehe, von diesem Prinzip abzugehen. Mit den neuen Abtreibungsgesetzen verabschiedeten sich dieselben Staaten, die über die Naziverbrechen zu Gericht gesessen waren, seit den siebziger Jahren von diesem Fundament. Seither folgen sie der unerbittlichen Logik des Todes. Der Fluch der bösen Tat: Aus Bösem gebiert sie fortwährend Böses.
Dank der Massenabtreibungen gab es plötzlich eine Fülle von "Menschenmaterial", das nicht nur für pharmazeutische und kosmetische Produkte, sondern auch für Zwecke der Forschung genutzt wurde. Es lieferte wichtige Erkenntnisse für die künstliche Befruchtung. Die Retortenbabys sind in gewisser Weise Früchte der Abtreibungspraxis.
Mit der Retorten-Zeugung tritt der Mensch eine neue Form der Herrschaft über den Menschen an. Da wird um bestimmer Interessen willen zwar nicht ein Mensch geopfert, dafür aber geschaffen: Der Mensch als Herr über ein Produktionsverfahren, an dessen Ende ein menschliches Wesen steht und menschliche Existenz als Gegenstand von Nützlichkeitsüberlegungen. Und wieder zeugt das Böse Böses: Wie bei jedem Produktionsprozeß werden auch bei der "Menschenherstellung" Qualitätskriterien bedeutsam. Um einer hohen Erfolgsquote willen erzeugt man möglichst viele Kinder, pflanzt einige ein und kühlt die "überzähligen" für eine spätere Verwendung tief.
So gab es bald eine Unzahl von tiefgekühlten Menschen in den ersten Lebensstadien. Zum Teil wurden sie nach einer vorgeschriebenen Lagerzeit vernichtet. Aber war das nicht zu schade für das kostbare Gut? Und so wurden die Tiefkühlbabys vielfach für Forschungszwecke verwendet - für "verbrauchende" Forschung.
Mit dem Verlust des Rechtsschutzes für das ungeborene Kind im Mutterleib war die Bahn ja frei für die Rechtlosigkeit des künstlich in der Retorte gezeugten Kindes. Sollte man es besser schützen als das Kind im Schoß der Mutter? Böses gebar weiter Böses.
Störend an dieser systematischen Nutzung blieb aber der Umstand, daß es sich um menschliches Leben handelt. Daher war der nächste Schritt vorprogrammiert: Das Forschungsobjekt wurde umdefiniert. Man spricht von befruchteten Eizellen, Embryos und Prä-Embryos, die nichts als Zellklumpen ohne wirklichen menschlichen Bezug seien, lebendiges Material für medizinische Wunderleistungen.
Besonders begehrt sind die Zellen in jener Phase, in der sie sich noch zu verschiedenen Geweben entwickeln können, also zu Lebern, Herzen oder Nieren. Gelingt es, diesen statt der eigenen eine fremde Erbinformation einzupflanzen, so könnte man damit Ersatzorgane für den jeweiligen Träger dieses Erbgutes produzieren. Und weil dieses Klonen technisch gelingt, wird es auch salonfähig - trotz jahrelanger gegenteiliger Beteuerungen. Wieder macht dies ein verbaler Trick möglich: Man behauptet nicht Menschen, sondern Zellen zu klonen.
Mit der Inthronisierung des Nützlichkeitsdenkens durch die Abtreibung steht unsere Wertordnung auf dem Kopf. Wir orientieren uns nicht mehr an der Person und deren unantastbaren Würde als Ebenbild Gottes, sondern an deren Nützlichkeit. Daher war es nur folgerichtig, daß in Holland der Personenkreis jener, über deren Lebensberechtigung man entscheiden darf, auf die Schwerkranken ausgeweitet wurde. Ihre Existenz hält einem Nützlichkeitskalkül eben nicht Stand.
Folgerichtig ist es auch, wenn Gerichte Eltern Schadenersatz für die Geburt eines behinderten Kindes zusprechen. Schließlich hätten sie es ja abtreiben können, hätte der Arzt bei der vorgeburtlichen Untersuchung nicht dessen Behinderung übersehen! Erst kürzlich hat der Oberste Gerichtshof in Wien so entschieden, ähnlich übrigens wie schon vor ihm deutsche Höchstgerichte.
Mit der Abtreibung hat die Logik des Todes unerbittlich in unserer Gesellschaft Einzug gehalten. Sie wuchert wie ein Krebsgeschwür in alle Bereiche des Lebens. Unaufhaltsam.
Warum wir uns nicht von diesem Todesweg abwenden? Weil unsere gottlose Gesellschaft die Wahrheit nicht sehen will und nicht sehen kann. Sie wurde und wird systematisch belogen und in die Irre geführt. "Wir haben von Anfang an gelogen", gestand Bernhard Nathanson, ein bekehrter Vorkämpfer der Abtreibung in den USA.
Die Lüge ist das Vehikel der Kultur des Todes. Mit Teilwahrheiten, mit dem Umdeuten von Begriffen wie Barmherzigkeit, Mitmenschlichkeit, Hilfe für Leidende wird Verwirrung gestiftet. Dauernd wird von Ethik gesprochen, aber man richtet sich nicht nach ihr. Und so leiten letztlich die Interessen der Mächtigen die Entwicklung: die Interessen der Geborenen, der Gesunden, der Reichen, der Begabten, der Forscher, der Konzerne...
Verheißungen eines Lebens ohne Leiden bis ins höchste Alter blenden die Zeitgenossen. Und weil sie längst vom Glauben Abschied genommen haben, fehlt es ihnen an einem fixen Bezugspunkt, um die Ungeheuerlichkeit des Geschehens klar zu erkennen. So wird das Undenkbare von gestern, zum Gewöhnungsbedürftigen von heute und zum Selbstverständlichen von morgen: der demokratisch verordnete Marsch in die Kultur des Todes.
Gibt es Hoffnung? Ja, die radikale Umkehr. Wir alle, die uns in dieser Tragödie nur allzu leicht häuslich einrichten, haben sie nötig.