Entlassung: Der Philosophie-Dozent Stephane Mercier bezeichnete in seiner Vorlesung an der Katholischen Universität Löwen in Belgien Abtreibung als „Mord an einem unschuldigen Menschen“. Er wurde entlassen. Die Begründung der Universitätsleitung: „Das Recht auf Abtreibung ist im belgischen Recht verankert, und die Meldung, die der Universität zugegangen ist, steht im Widerspruch zu den von der Universität hochgehaltenen Werten.“
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Massenhinrichtungen: Planned Parenthood hat im Fiskaljahr (Juli 2015-Juni 2016) nach eigenen Angaben 332.697 Abtreibungen durchgeführt. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kindestötungen, die durch verordnete Mittel zur „Notfall-Verhütung“ – 767.830 Verordnungen – stattgefunden haben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die Zahl der jährlich weltweit stattfindenden Abtreibungen auf 42 Millionen. Dies entspricht in etwa 5 Mal der Gesamtbevölkerung Österreichs.
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Arbeitslose Hebamme: Ellinor Grimmark, eine christliche Hebamme, die von mehreren schwedischen Kliniken abgelehnt wurde, da sie bei der Ausübung ihres Berufes nicht bei Abtreibungen helfen wollte, hatte Klage erhoben. Das Arbeitsgericht entschied jedoch, eine Hebamme müsse bei einer Abtreibung helfen.
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Einladung zum Selbstmord: „Blauwal“ heißt ein Spiel, das im Internet zunächst in Russland, dann in Lateinamerika kursierte und zahlreiche Todesopfer gefordert hat. Wie es funktioniert? Es gilt, 50 Prüfungen zu bestehen. Die ersten sind banal. Später leiten sie zu Selbsterniedrigung an und werden von einem Schiedsrichter überwacht, der den durch Fotos belegten „Erfolg“ der Prüfungen kontrolliert. Die letzte Prüfung ruft zum Selbstmord auf. Die Art der Durchführung wird dem Spieler überlassen. Zuletzt haben sich in Mexiko mindestens 10 Jugendliche auf diesem Weg umgebracht.
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Künstliche Befruchtung: In Österreich haben sich die Behandlungsversuche zur künstlichen Befruchtung zwischen 2001 und 2016 verdoppelt. Derzeit liegen sie bei 10.000. Die Erfolgsrate ist mäßig: „Am Ende gehen mehr als 80 von 100 Frauen ohne Kind nach Hause…“, so die Bioethikerin Susanne Kummer vom Wiener Imabe-Institut. Zu diesem Zweck wurden im selben Zeitraum rund eine halbe Million Embryos „erzeugt“. Über das Schicksal der „überzähligen“ Embryos (sprich Kinder) ist nichts bekannt. Sie dürften „tiefgekühlt“ in einschlägigen Kliniken lagern. Bekannt ist das Schicksal der 2,3 Millionen englischen „Überzähligen“. Sie wurden zunächst tiefgekühlt und dann mangels „Verwendung“ als Sondermüll entsorgt.
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Embryos als Schmuckstück: Modeneuigkeit aus Australien: Schmuckstücke aus übrig gebliebenen Embryos (übriggeblieben nach künstlicher Befruchtung), Körperteilen (z.B. Nabelschnüren), Körperflüssigkeiten (z.B. Muttermilch). Unternehmensgründerin Amy McGlade: „ Ich bin davon überzeugt, dass wir eine Vorreiterrolle in dieser heiligen Kunst haben, die wir den Familien weltweit anbieten.“ So hätten Paare „ bleibende, berührbare Andenken an ein Liebes, das man für immer bei sich haben kann.“
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Todesurteil: Charlie Gard ist 10 Monate alt, muss künstlich ernährt und beatmet werden. Er leidet an einer Krankheit, die die behandelnden Ärzte für unheilbar halten. Die Eltern wollen dem Kind die Chance geben, in den USA mit einer wenig erforschten Therapie behandelt zu werden. Das Oberste englische Gericht entschied, die unterstützenden Maßnahmen seien einzustellen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gab dem Gericht recht.
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Embryos für die Forschung: Wissenschaftler der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina plädieren für eine Verwendung menschlicher Embryonen für Forschungszwecke. Dabei sollten „verwaiste“ Embryonen verwendet werden, die ursprünglich „für Fortpflanzungszwecke erzeugt wurden“ und „keine reale Lebenschance haben“, so eine im März in Berlin veröffentlichte Stellungnahme von elf Wissenschaftlern.
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Belgien tötet auf Verlangen: Zwischen 2002 und 2015 offiziell 12.726 Menschen, Tendenz steigend. Der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert sich: 2013 eine getötete Person aufgrund von Identitätsproblemen nach „Geschlechtswechsel“, seit 2014 Tod auf Verlangen auch für Minderjährige, seit 2016 auch für psychisch Kranke…
Sterbehilfe auf katholisch: Der Orden „Broeders van Liefde“ (Barmherzige Brüder) in Belgien schließt aktive Sterbehilfe in seinen psychiatrischen Zentren nicht mehr grundsätzlich aus. „Wir nehmen das unerträgliche und aussichtslose Leiden und die Bitte um aktive Sterbehilfe von Patienten ernst“, heißt es in einer auf der Internetseite veröffentlichten Erklärung des Ordens. Aktive Sterbehilfe dürfe allerdings nur durchgeführt werden, wenn es keine andere Perspektive mehr gebe.