VISION 20006/2019
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Alles ist längst widerlegt

Artikel drucken Die Abtreibungsbefürworter haben von Anfang an gelogen (Alexa & Christof Gaspari)

Seit Jahrzehnten wiederholen Befürworter der Abtreibung die selben Argumente, die längst widerlegt sind. Im Folgenden eine Auseinandersetzung mit einigen der stereotypen Behauptungen:

Immer schon wurde sehr viel abgetrieben. Die Legalisierung erhöht die Zahl der Abtreibungen nicht.
Das ist eine kühne Behauptung. Es gibt keine verlässlichen Zahlen über Abtreibungen in früheren Jahren. Abtreibungsbefürworter haben allerdings – wider besseres Wissen – von Anfang an mit grob übertriebenen Zahlen argumentiert. „Wir haben von Anfang an gelogen,“ berichtete Bernhard Nathanson, bekehrter Abtreibungsarzt, prominenter Kämpfer für die Freigabe der Abtreibung in den USA. Die Erfahrung hat überall gezeigt, dass nach Freigabe der Abtreibung deren Zahl in die Höhe schnellt. Weltweit werden täglich rund 140.000 Kinder im Mutterleib getötet. Das könnte ohne Kooperation des „Gesundheitssystems“ nicht funktionieren.

Frauen dürfen über ihren eigenen Körper verfügen.
Abtreibung betrifft zwei Personen: die Mutter, vor allem aber das Kind. Dieses ist auch im Mutterleib schon unzweifelhaft ein eigenes Menschenwesen – und kein Organ der Mutter. Es hat einen genetischen Code, der sich von dem der Mutter unterscheidet. Die Fingerabdrücke sind verschieden, die Blutgruppe kann eine andere sein. Für die Wissenschaft ist es klar: Bei der Schwangerschaft hat man es ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle mit zwei Menschen zu tun. Abtreibungsbefürworter vermeiden um jeden Preis, das Wort Kind. Sie sprechen von Embryo, Fötus, befruchteter Eizelle. Was aber tatsächlich gefordert wird, ist ein Recht zur Kindestötung. Das Wort Abtreibung verbirgt, was eigentlich geschieht.

Wie man zur Abtreibung steht hängt von der privaten, religiösen Meinung ab.
Dem gläubigen Menschen sollte klar sein, dass jeder Mensch Ebenbild Gottes und somit unbedingt liebenswert ist. Allgemein aber geht es um die Frage, wer leben darf. Die UNO-Erklärung der Menschenrechte spricht da eine klare Sprache: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ (Art. 3) Und dass das ungeborene Kind ein Mensch ist, steht wissenschaftlich außer Zweifel.

Abtreibung ist nur eine weitere Methode der Verhütung.
Nein. Verhütung wird eingesetzt, um Sexualakte unfruchtbar zu machen, um zu verhindern, dass ein Kind gezeugt wird. Abtreibung hingegen tötet einen Menschen, dessen Leben bereits begonnen hat.

Für unerwünschte Kinder ist es besser, nicht geboren zu werden.
Über die Hälfte aller Schwangerschaften sind unerwartet und viele Kinder daher anfangs unerwünscht. Ihre Annahme ist vielfach ein Entwicklungsprozess, der mit der Schwangerschaft beginnt. Anfänglich nicht gewünschte Kinder werden meist mit genau so viel Liebe angenommen wie die sogenannten Wunschkinder. Eine zunächst unerwünschte Schwangerschaft bedeutet also nicht auch schon ein nach der Geburt unerwünschtes Baby. Sollte die Ablehnung des Kindes jedoch auch nach dessen Geburt fortbestehen, kann dieses zur Adoption freigegeben werden. Es gibt genügend kinderlose Paare, die sich danach sehnen, ein Neugeborenes zu adoptieren. Das Maß unserer Menschlichkeit besteht nicht darin, dass wir keine Unerwünschten unter uns haben, sondern darin, wie wir mit ihnen umgehen.

Bei Vergewaltigung darf man jedenfalls abtreiben.
Die sexuelle Begegnung, der das Kind entstammt, mag – wie eben bei Vergewaltigung – eine Katastrophe gewesen sein. Aber das Leben, das Gott schenkt , ist niemals eine Katastrophe. Gott irrt sich dabei nicht etwa. Er liebt jedes Kind – auch das lieblos gezeugte. Das Trauma einer Vergewaltigung wird durch eine Abtreibung nicht geheilt. Einem Trauma wird vielmehr ein weiteres hinzugefügt. Und wer kann ausschließen, dass die nach einer Vergewaltigung schwanger gewordene Frau ihr Kind trotz allem lieben wird?

Für ein behindertes Kind ist es besser, dass es abgetrieben als geboren wird.
Kein Leben hat eine weltliche Erfolgsgarantie. Die Annahme, behinderte Menschen würden sich des Lebens weniger erfreuen als „normale", ist falsch. Eltern von Down-Syndrom Kinder berichten immer wieder, wie fröhlich die meisten von ihnen sind. Niemand hat außerdem das Recht, einem geistig, seelisch oder körperlich Kranken jedweden Alters das Leben zu nehmen, auch nicht dem Kind im Mutterleib.

Bis zur zwölften Woche ist das Gebilde im Mutterleib noch gar kein wirkliches Kind.
Wissenschaftlich ist das längst widerlegt. So beginnt zum Beispiel ab dem 21. Tag (dritte Woche) das Herz zu schlagen. In der neunte Woche sind alle wesentlichen Organe angelegt und bis zur zwölften sogar voll funktionsfähig. Geschlecht und Fingernägel sind erkennbar. Geschmack und Tastsind sind ausgeprägt.

Nunmehr ist Abtreibung eben legal, also auch zulässig.
Vor 2000 Jahren durften Eltern im Römischen Reich ihre Kinder nach der Geburt töten. Das war legal. Vor 150 Jahren hatten die Weißen in den Vereinigten Staaten das Recht, Sklaven wie Vieh zu kaufen und zu verkaufen. Das war auch legal. Im Dritten Reich war die Ausmerzung von Juden und Zigeunern legal. Nicht alles, was legal ist, ist menschenwürdig. Außerdem: Abtreibung ist nicht legal. Sie wird nur nicht bestraft unter gewissen Bedingungen.

Der Embryo spürt bei der Abtreibung ohnedies nichts.
Das Kind hat Todesangst und Schmerzen, wenn ihm das Leben genommen wird. Bereits am 28. Tag, also nach vier Wochen, existiert der Trigeminusnerv. In der sechsten Woche sind in den Händen feine Nervenenden nachweisbar. Bei Abtreibungen schnellt der Puls des Kindes auf 200 in dem Augenblick, da der Eingriff erfolgt. Der Film ,,Der stumme Schrei“ zeigt durch Ultraschallaufnahmen, welche Tragödie sich bei der Abtreibung im Mutterleib abspielt: In einem verzweifelten, aber vergeblichen Kampf versucht das Kind, den todbringenden Instrumenten auszuweichen, im Todeskampf öffnet es seinen Mund zu einem stummen Schrei. Übrigens darf man auch sonst Menschen, die gerade nichts spüren (etwa bei Ohnmacht) nicht töten.

Ich lasse mich von der Kirche nicht bevormunden und entscheide nach meinem Gewissen.
Bei dem Gebot: „Du sollst nicht töten“ handelt es sich um ein Gebot Gottes. Ihm entspricht das Naturrecht des Menschen auf Leben, das in der Menschenrechts­erklärung festgeschrieben ist. Es ist Aufgabe der Kirche, den Menschen diese Grundvoraussetzung für das Zusammenleben zu allen Zeiten in Erinnerung zu rufen.

Frauen müssen selbst bestimmen können, ob sie sich für oder gegen ihr Kind entscheiden.
Ob Eltern einem Kind Leben schenken sollen, ist durchaus eine Frage, die sich verantwortete Elternschaft vor Gott stellen darf. Diese Überlegungen müssen aber vor der Zeugung angestellt werden und nicht, wenn das Kind schon unterwegs ist. Sobald es lebt, hat es das unbedingte Recht zu leben. Über das Leben eines anderen zu verfügen, zu entscheiden, ob er getötet werden soll oder nicht, ist nicht Selbst-, sondern Fremdbestimmung.

Wir dürfen nicht strafen.
Lassen wir das Argument zunächst gelten. Den Christen ist Strafe kein Anliegen an sich. Nur, wenn das Leben, das höchs­te Rechtsgut, nicht mittels Strafe unter Schutz gestellt wird, ist eigentlich auch kein anderes Gut mehr schützenswert. Dann müsste konsequenterweise jegliche Form von Strafe unterbleiben. Wer würde dieses Argument aufrechterhalten in einer Zeit, in der Rechtsbrüche ganz allgemein zunehmen. In allen anderen Bereichen (Raub, Tierquälerei, Verkehrsrowdytum ... ) wird nach strengerer Bestrafung gerufen. Was gilt nun?

Eine verzweifelte Frau darf man von der Abtreibung nicht abhalten, sie wäre sonst in ihrer Freiheit eingeschränkt.
Niemand verwirklicht seine Freiheit dadurch, dass er in einer Krisensituation überstürzt etwas tut, wozu ihn Angst, Druck von anderen, Verzweiflung, Einsamkeit, Not usw.  drängen. Hilfe kann nicht darin bestehen, jemanden seiner Bedrängnis zu überlassen – obwohl das für alle anderen die einfachste Lösung ist. Vielmehr sollte man alles tun, um der Bedrängten zu der Entscheidung zu verhelfen, die sie im Nachhinein nicht unglücklich machen, die sie nicht bereuen wird. Wie sehr das zutrifft, siehe Seite.




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