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Schluss mit Kirchensperren!

Artikel drucken Schottischer Pfarrer kämpft für Religionsfreiheit (Andreas Thonhauser)

Auf verschiedene Weise wird heute Religionsfreiheit bedroht (siehe auch S. 26-27).Im Zuge der Corona-Maßnahmen wurden in Schottland die Kirchen gesperrt. Ein Pfarrer in Glasgow wehrt sich dagegen.

Er kniet in der großen Kirche. Seine Augen fixiert auf das Altarbild. Niemand sonst ist da. Seit Wochen betet Father Tom White alleine, feiert die Messen alleine, singt alleine. Die großen Pforten der alten Kirche in Glasgow bleiben geschlossen. So will es die schottische Regierung. Father Tom hat Verständnis für die Sorge um die Gesundheit der Menschen. Er selbst begleitet viele Familien, die einen Corona-Todesfall zu beklagen haben. Gerade in seiner Gemeinde wütet die Krankheit aufgrund der hohen Vorbelastung. In dieser Gegend Glasgows wird man durchschnittlich nur 54 Jahre alt – eine niedrigere Lebenserwartung als im Irak.
„Gerade als Seelsorger habe ich erlebt, welche zerstörerische Wirkung Covid-19 auf die Gläubigen meiner Gemeinde hat,“ erklärt der schottische Priester. Deshalb will er nicht akzeptieren, dass er ihnen nicht helfen darf: „Ich muss meine Kirche offen halten dürfen, damit die Menschen einen Ort haben, an dem sie zumindest beten können. Im Augenblick großer Not ist das essentiell.“
Nicht überall in Großbritannien müssen die Kirchen geschlossen bleiben. In England, Nordirland und Wales ist es den Religionsgemeinschaften selbst überlassen, ob sie Gottesdienste abhalten oder nicht. Selbstverständlich müssen überall die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. In Schottland bestimmte die Landesregierung über die Kirchen hinweg. Warum, ist nicht klar. Fahrradgeschäfte und andere Einrichtungen dürfen nämlich öffnen.
Father Tom will das nicht einfach hinnehmen. Er reichte Klage gegen die Behörden ein. Ihm geht es dabei auch gar nicht so sehr um die konkrete Corona-Situation, sondern um die grundsätzliche Frage, welchen Stellenwert Glaube im öffentlichen Diskurs hat und wie ernst Religionsfreiheit tatsächlich genommen wird. Unterstützt wird er dabei vom britischen Büro der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International. „Glaubensfreiheit ist ein Grundrecht, das von allen Regierungen geachtet werden muss,“ erklärt Lois McLatchie, selbst Schottin und Kommunikationsverantwortliche für die Rechtsorganisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, weltweit Christen juristisch zur Seite zu stehen, die aufgrund ihres Glaubens in Bedrängnis geraten.
McLatchie hat wenig Verständnis, für das willkürliche Vorgehen ihrer Landesregierung. Immerhin ist Schottland ein Teil Großbritanniens und der höchstrangige Gesundheitsexperte des Vereinigten Königreichs attestierte kurz vor Weihnachten, dass es keinerlei Indizien für eine vermehrte Corona-Übertragung in Gotteshäusern gäbe. Warum schottische Gläubige ansteckender als englische, walisische oder nordirische sein sollten, versteht sie nicht. Dabei gehe es keineswegs darum, die mögliche Gefahr der Pandemie zu negieren, vielmehr muss es eine Verhältnismäßigkeit geben. Eine Ungleichbehandlung von Kirchen sei nicht akzeptabel.
Das sehen nicht nur McLatchie und Pater Tom so. Mittlerweile klagten auch weitere Gemeinschaften, unter anderen die Kirche Schottlands und die Freikirche Schottlands. Medien berichteten ausführlich über diese Gerichtsfälle, durchwegs aufgeschlossen und positiv, während die schottische Regierung an der Kirchensperre festhält. Zumindest bis nach Ostern. Die Situation in Schottland ist kein Einzelfall. Der regionale Umgang mit Gottesdiensten und Pandemie ist sehr unterschiedlich. Während es wie in Österreich und Deutschland zumeist den Kirchen selbst überlassen bleibt, wie sie pandemische Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, so gibt es doch auch andere Regionen, in denen man sich einfach über die rechtlich international abgesicherte Kirchenautonomie einfach hinwegsetzt.
So auch in Genf, in der Schweiz. Dort wurden im November 2020 auf kantonaler Ebene ebenfalls Kirchen für geschlossen erklärt. Ein katholischer Mediziner klagte und das Gericht hob die Sperre mit Eildekret auf. Die eigentliche Verhandlung wird erst stattfinden, in der geklärt werden soll, ob tatsächlich ein Verstoß gegen Grundrechte wie Religions- und Versammlungsfreiheit vorliegen. Aber zumindest liegt die Entscheidung bei den Genfer Kirchen selbst, ob sie Gottesdienste und Gebete unter den gegebenen Umständen abhalten wollen oder nicht.
Für Samuel Sommaruga, in dessen Name der Fall eingebracht wurde, ging es nicht an, dass andere Versammlungen wie etwa Chorproben erlaubt waren, nicht aber Gottesdienste. Der praktizierende Arzt behandelte selbst viele Corona-Patienten. Er ist kein Pandemie-Leugner, sondern auch ihm geht es um die Verhältnismäßigkeit, mit der Maßnahmen gesetzt werden. Während er sich über die rasche Wiederöffnung religiöser Stätten freute, so hofft der Mediziner dennoch auch auf einen Gerichtsentscheid, der das Recht auf Glaubensfreiheit bestätigt:  “Die Kirchenschließung benachteiligt religiöse Gruppen gezielt. Eigentlich unverständlich, wenn man bedenkt, dass Genf der Sitz des UNO-Menschenrechtskonzils und quasi die Hauptstadt der Menschenrechte ist. Wir haben geklagt,  um ein für alle Mal festzuhalten, dass Religionsfreiheit ein Grundrecht ist”

Der Autor leitet die Öffentlichkeitsarbeit für ADF International, einer christlichen Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Wien.

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