An die Glaubenskongregation wurde die Frage herangetragen: „Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?“ Ihre Antwort: Nein, kurz und bündig. Sie beließ es aber nicht bei dem Nein, sondern erklärte die Gründe dafür: Es sei nicht erlaubt, „Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.“ Das ist urkatholische Lehre, nachzulesen im Weltkatechismus.
Die Kongregation betont jedoch, Einzelpersonen, mit welchem Hintergrund auch immer, die auf Gottes Wegen wandeln wollen, seien selbstverständlich zugelassen, Segen zu empfangen.
Unfassbar die Reaktionen im deutschsprachigen Raum: Diözesanräte erklärten, sie seien bestürzt und betroffen, Priester, sie würden solche Segnungen weiter praktizieren. Sie luden sogar für den 10. Mai zu „Segnungsfeiern für Liebende“ ein. Aber noch schlimmer: Viele Bischöfe, ja Kardinäle kritisierten diese wichtige Klarstellung!
Einer von ihnen erklärte etwa: „Wenn die Bitte um den Segen ehrlich ist, es wirklich die Bitte um den Segen Gottes für einen Lebensweg ist, den zwei Menschen, in welcher Situation auch immer, zu gehen versuchen, dann wird man ihnen diesen Segen nicht verweigern.“ Das klingt liebevoll, ist es aber nicht. Denn wenn die Betreffenden offensichtlich auf einem von Gott nicht gewollten Irrweg sind, muss man sie aufmerksam machen, dass sie der Umkehr bedürfen, und sie nicht durch Segnung in falscher Sicherheit wiegen. Wer homosexuelle Paare segnet, tut ihnen unrecht.