Kranke und Hilfsbedürftige können mutlos werden, am Sinn des Lebens zweifeln und keine Kraft mehr spüren, um weiterzuleben. Gerade, wenn sie unter Schmerzen leiden, deuten nun Ärzte, Angehörige oder Medienprodukte diese Kraft- und Mutlosigkeit als Ausdruck einer sogenannten „freien Entscheidung“, sich umzubringen, dann wird dem Kranken dadurch die Hilfe abgeschnitten, seine schwere Lage gemeinsam zu meistern. Er fühlt sich verlassen, er ist verlassen, und das steigert die suizidalen Gedanken erst recht. Der Suizid ist also unser Produkt.
Wir Menschen verdanken der Generation unserer Eltern und Großeltern unser Leben, das sie uns geschenkt haben. Durch ihre Hilfe und Sorge konnten wir Menschen werden. Jeder fühlt daher in sich eine tiefe Verpflichtung aus Dankbarkeit, ihnen heute das zurückgeben zu wollen, was uns einst von ihnen gegeben worden ist, gegeben aus Liebe, ohne dass wir darum gebeten hätten. Dieser unsichtbare Vertrag bindet die Generationen natürlicherweise aneinander. Er bildet den Kern unserer sozialen Natur. Wie uns damals als Kindern, so steht der alten Generation heute der gleiche, volle Einsatz und die gleiche liebevolle Sorge zu, wie wir sie einst von ihnen gerne empfangen haben.
Das ist das natürliche Recht der alt gewordenen Elterngeneration. Dieser Generationenvertrag ist unkündbar. (…)
Durch das öffentliche Reden über Sterbehilfe aber erleben gerade Kranke und Hilfsbedürftige in großer Not, dass ihre Mitmenschen, auf die sie angewiesen sind und von denen eventuell Hilfe kommen könnte, den Tod als Lösung erwägen. Der Kranke wird der Angst überlassen. Das schwächt ihn, das schwächt aber auch alle anderen Beteiligten seelisch. Das natürliche Mitgefühl, zu dem wir fähig sind, und der spontan angeborene Impuls zu helfen, den das Kind schon im ersten Lebensjahr äußert, ohne dass man es dazu erziehen muss, der Bestand seiner Natur ist, werden geschwächt und erliegen in diesem Prozess.
Irgendwann einmal macht die Euthanasiegesellschaft dann dem Arzt, der noch helfen will, zum Vorwurf, dass er den verzweifelten Kranken am Sterben hindern wolle. In einer Gesellschaft, in einer Kultur, in welcher der natürliche Impuls, helfen zu wollen, zum Erliegen kommt, erlahmt überall die Kraft und die Hoffnung, schwere Aufgaben überwinden und daran wachsen zu können. So wirkt allein schon das Reden über das „Töten aus Mitleid“, die Dauerberieselung damit, gegen die Grundbedingungen menschlichen Lebens.
Die seelische Verbundenheit und das natürliche Mitgefühl werden in tödliches Mitleid verdreht. Die natürlichen sozialen Kräfte des Menschen, wie wir sie aus den reichhaltigen Befunden von Anthropologie, Individualpsychologie und der Entwicklungspsychologie her kennen, das menschliche Solidaritäts- und Gemeinschaftsgefühl verkümmern nun unter dieser sozialpsychologischen Operation in Individuum und Gesellschaft.
Da jeder Mensch einmal krank wird, trifft das öffentliche Reden über das „gute Töten“ zuallererst die schützende Sphäre der Familie und die Vertrauensbeziehung des Patienten zu seinem Arzt, dem eigentlichen Hüter des Lebens. Wenn es aber beim Arzt öffentlich heißt, er sei auch für den sogenannt „guten Tod“ zuständig und könne „uneigennützig“ und „aus Liebe“ erlösen, dann wird der Arzt zur Gefahr.
Der Autor ist Psychologe, sein Beitrag ein Auszug aus seinem Beitrag „Das Tötungsverbot – die Natürliche Vernünftigkeit eines Tabus“ im Buch Das Recht auf Leben und die Freude am Leben (siehe Seite 7).