VISION 20003/2022
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Pressesplitter kommentiert

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Österreich als Teil der
EU-Eingreiftruppe?
Die EU bekommt eine militärische Eingreiftruppe. Sie soll bereits 2025 einsatzfähig sein. Es handelt sich um Bodentruppen, Luft- und Seestreitkräfte. Das haben die Außen- und Verteidigungsminister der EU-Länder beschlossen; darunter Klaudia Tanner für Österreich. Ein Einsatzszenario der Eingreiftruppe könnte laut EU-Außenbeauftragtem „das Eingreifen in einen bewaffneten Konflikt“ sein! (…) Bundespräsident Van der Bellen sollte das Gegengewicht zu Türkis-Grün sein (…) Doch Van der Bellen ist kein Gegengewicht: Er reiste sogar extra nach Brüssel, um dort zu erklären, dass auch für ihn eine österreichische Teilnahme an der EU-Eingreiftruppe mit der Neutralität vereinbar ist.
Kronenzeitung v. 3.4.22
Eigentlich unglaublich, dass sich Spitzenpolitiker über das verfassungsmäßig abgesicherte und international zugesicherte Prinzip österreichischer Politik, nämlich die Neutralität, so locker hinwegsetzen. Seit Beginn der Pandemie verstärkt sich die Tendenz, Grundprinzipien des Rechts zu missachten. Am Anfang dieser fatalen Entwicklung stand allerdings die Beseitigung des Lebensschutzes für ungeborene Kinder.

Turiner Grabtuch
2000 Jahre alt
Eine von italienischen Forschern durchgeführte Untersuchung mit der Bezeichnung „X-ray dating of a linen sample from the Shroud of Turin“ (Altersbestimmung mittels Röntgenstrahlen an einer Leinen-Probe des Turiner Grabtuchs), eines neuen Verfahrens zur Altersbestimmung, kommt zu dem Ergebnis, dass das Tuch sehr wohl rund 2000 Jahre alt ist, also aus der Zeit Christi stammt. Diese Entdeckung ist insbesondere deswegen bemerkenswert, weil sie der Altersbestimmung mit der Carbon-14-Methode aus 1988 widerspricht. Sie genoss ein hohes Maß an Ansehen in der Welt der Wissenschaft und hatte die christliche Tradition erschüttert, die das Tuch als eines der kostbaren Belege für die Passion Christi ansah. (…) Diese Methode sollte grundsätzlich zuverlässiger als die Altersbestimmung mit Carbon 14 sein. Warum? Einfach, weil sie nicht durch die Anwesenheit von zusätzlichen Partikeln, die sich im Lauf der Zeit zwischen den Fasern eingenistet haben, beeinflusst wird.
Famille Chrétienne v. 22.4.22
Diese Meldung hat erwartungsgemäß kein Echo in den Medien gefunden, im Gegensatz zur Carbon-14-Untersuchung aus 1988, die weltweit Schlagzeilen gemacht hat. Das Grabtuch als Fälschung zu entlarven, passte zum Zeitgeist. Diesen Irrtum zu revidieren,  hingegen nicht – also wird darüber nicht berichtet.

Selbstmord mit
kirchlicher Assistenz
Laut Winnipeg Free Press ist eine 86-jährige Frau, die amyotropher Lateralsklerose leidet, zugestanden worden, am 9. März ihr Leben durch medizinisch assistierten Selbstmord im Rahmen einer „Crossing Over Ceremony“ in der Churchill Park United Church in Winnipeg zu beenden. (…) Letztendlich gab die fortschrittliche Kirche dem Begehren der Frau statt und sie starb laut ihrem Nachruf, „als die Sonne durch die Buntglasfenster in den musikerfüllten Raum leuchtete.“
LifeSiteReport v. 21.4.22
Welche Verniedlichung einer Tragödie, verklärt duch einen irregeleiteten Glauben! Im Vergleich dazu kommt richtig Freude über eine Meldung von der Front des Lebensschutzes auf:  

Kein Recht auf
Suizid-Beihilfe
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bestätigte die Verurteilung eines dänischen Arztes wegen Beihilfe zum Suizid. Dieser hatte in drei Fällen Patienten in ihren Suizidabsichten unterstützt und bei deren Selbsttötungen mitgeholfen. Dabei könne er sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, urteilte der EGMR.
Der pensionierte Arzt Sven Lings war vom dänischen Gericht im Jahr 2019 wegen Beihilfe zum Suizid rechtskräftig zu 60 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt. Die Haftstrafe musste der Arzt aufgrund seines hohen Alters nicht antreten. Der inzwischen 81-Jährige legte beim EGMR dennoch Beschwerde ein. Er habe nur allgemeine Informationen über den Suizid verbreitet. Sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 der Menschenrechtskonvention sei durch die Verurteilung verletzt worden. (…) Laut EGMR-Urteil liegt keine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung vor (…)
Die Straßburger Richter betonen zudem, dass es nach der Europäischen Menschenrechtskonvention „kein Recht auf Beihilfe zum Suizid“ gebe, auch nicht in Form von konkreten Informationen oder Unterstützung beim Suizid.
Imabe, Bioethik aktuell v. 12.4.22
Europas  Höchstgericht bestätigt damit das eigentlich Selbstverständliche, während Österreichs Höchstrichter das Kunststück zusammenbrachten, aus der Verfassung ein Recht auf Selbstmord herauszulesen.

Stirbt die Menschheit in 250 Jahren aus?
Ein Bericht über die Unfruchtbarkeit, der im Februar an den Gesundheitsminister ergangen ist, schlägt Alarm: Das INED (Nationales Institut für Demographische Studien) hat erhoben, dass 3,3 Millionen Franzosen unfruchtbar sind. Somit sind möglicherweise 6,6 Millionen, die in Partnerschaft leben, betroffen. Für Prof. Samir Hamamah, Co-Autor des Berichts und Leiter der Abteilung für Reproduktionsbiologie des Krankenhauses von Montpellier, ist diese Feststellung äußerst besorgniserregend: „Die Menschheit ist einfach vom Aussterben bedroht. Setzt sich der bisherige Trend fort, ist die optimistischste Hypothese, dass sich dieses Aussterben in den nächsten 2,5 Jahrhunderten abspielen wird. Die pessimistische Variante: 1,5 Jahrhunderte.“ (…) Besonders betroffen sind die westlichen Länder. (…) Wie kann man diesen Zusammenbruch der Fruchtbarkeit in Europa erklären? Da gibt es die unterschiedlichsten Erklärungen: gesellschaftliche, umweltbedingte, gesundheitlicher Natur… „Vor allem liegt es an der gesellschaftlichen Entwicklung. Man bejubelt die Emanzipation der Frauen, ihre lange Studiendauer mit dem Ergebnis, dass sie im vierten Lebensjahrzehnt sind, um Kinder zu bekommen. Dann ist ihre Fruchtbarkeit nicht mehr so wie in jüngeren Jahren…“
(…) Der Lebensstil der Zeitgenossen fördert auch in keiner Weise die Fruchtbarkeit, weit davon entfernt. Neben bestimmten Berufen, die fortgesetzt der Hitze aussetzen, wie etwa in Küchen oder in Bäckereien, haben der Alkohol, die Drogen, der intensive Sport und die Schlafqualität einen enormen Einfluss auf die Spermatogenese. Auch die Fettleibigkeit trägt zur Unfruchtbarkeit bei. Zuletzt noch die Umweltfaktoren, die nicht zu vernachlässigen sind: „Seit 30 Jahren verursachen hormonale Störfaktoren Hodenkrebs. Sie haben auch zur deutlichen Verringerung der Samenerzeugung bei den Männern beigetragen. Sie wurde halbiert. Vor allem sind es die Landwirte, bei denen die Pestizide die reproduktive Gesundheit beeinträchtigen.“
Famille Chrétienne v. 7.4.22
Wie jede Prognose ist auch diese mit großer Vorsicht zu beurteilen. Aber dass die Unfruchtbarkeit massiv ansteigt,  steht außer Zweifel. Sie ist eher Grund zur Sorge als die Überbevölkerung der Erde, der mit Abtreibung und Verhütung weiterhin systematisch der Kampf angesagt wird.

Wenn Männer im
Frauensport siegen
Floridas Republikanischer Gouverneur Ron DeSantis unterzeichnete am Dienstag eine Erklärung, in der er die weibliche Schwimmerin, die gegen ihren „transgender“ Gegner William „Lia“ Thomas bei einem Rennen in der Vorwoche verloren hatte, zur Siegerin erklärte. Die Nachricht kam, nachdem der Nationale College-Sportverband einen Studenten im fünften Studienjahr der Universität von Pennsylvania „Lia“ Thomas zum Sieger in einem Frauenschwimmwettkampf über 500 Yard am 17. März zum Sieger erklärt hatte. (…) Emma Weyant, Studentin an der Universität von Virginia, wurde zweite mit einem Rückstand von 1,75 Sekunden hinter ihrem „transgender“ Gegner. Weyant ist eine 20-jährige Silber-Medaillen-Gewinnerin bei den Olympischen Spielen und gebürtig in Florida…
LifeSiteNews v. 22.3.22
Höchste Zeit, aus der Deckung hervorzukommen und die lächerlichen Exzesse der Gender-Politik und Praktiken beim Namen zu nennen. All das wird den Menschen heute von den Eliten zugemutet. Wie lächerlich das ist, zeigen auch die Antworten, die die neue US-Höchst­richterin Ketanji Brown Jackson bei ihrer Befragung im US-Senat ablieferte:

Weiß nicht, was
eine Frau ist
„Können Sie eine Definition für das Wort Frau anbieten?“, fragte die Senatorin Marsha Blackburn die Bundesrichterin und Harvard-Absolventin während der Anhörung durch den Justizausschuss des Senats am Dienstag. „Ob ich eine Definition geben kann? Nein. Das kann ich nicht,“ antwortete die Richterin. „ Sie können nicht?“, fragte Senatorin Blackburn. „Nicht in diesem Zusammenhang, ich bin keine Biologin,“ antwortete die Kandidatin.
LifeSiteNews v. 23.3.22

Weiß nicht, wann das Leben beginnt
„Wann beginn Ihrer Meinung nach das Leben?“, fragte der Republikanische Senator von Louisiana, John Kennedy Sen.. „Ich weiß nicht,“ antwortete Jackson mit einem nervösen Kichern. (…) „Okay, ab wann tritt der alle betreffende Rechtsschutz in Kraft, soweit er den Menschen betrifft?“, setzte Kennedy fort. „Also, Herr Senator, Ich denke, dass der Oberste Gerichtshof – eigentlich, eigentlich weiß ich keine Antwort auf diese Frage,“ sagte Jackson. „Tut mir leid, ich weiß es nicht.“
LifeSiteNews v. 23.3.22
Man bedenke: Diese Frau wird auf Jahre hinaus das Rechtsbewusstsein der US-Bürger mitprägen und auf solchem geistigen Nährboden gedeihen dann die unmenschlichen Auswüchse der Kinderproduktion:

Skandal: das bestellte Kind ist ein Knabe!
Das CNY Fertility Center in Latham, New York – die Klinik, die Heather und Robin Wilhelm-Routenberg aus Buffalo eine künstliche Befruchtung angeboten hatte – dürfte der Frau bestätigt haben, dass das Kind das sie gekauft hatten, ihrem Auftrag gemäß garantiert ein Mädchen sein würde. Unter Verwendung der Eizelle und von gespendetem Samen, erklärte das Labor, es könne das Geschlecht des neu geschaffenen Kinder vor der Einpflanzung des Embryos in Heathers Mutterleib bestimmen. Eine Untersuchung nach 15 Wochen ergab jedoch, dass sich das Labor bei der Bestimmung geirrt und das Heather einen Buben erwartete. In Kommentaren in der New York Post erklärte Heather, sie sei „ausgeflippt“, als sie die Verwechslung erfahren habe, und habe sich gefühlt, „als sei ihr Körper in Geiselhaft genommen worden“. „Er wurde gegen meinen Willen dorthin gebracht, wie bei einer Vergewaltigung,“ sagte Heather zu der Schwangerschaft, die sie sich entschieden hatte fortzusetzen.
LifeSiteNews v. 29.3.21

WHO:  Abtreibung ist Menschenrecht
Abtreibung ist ein sicherer und keineswegs schwieriger Eingriff der Gesundheitsbetreuung, der wirksam medikamentös oder durch chirurgische Eingriffe in unterschiedlichem Rahmen durchgeführt werden kann. Komplikationen sind selten, sowohl bei medikamentöser wie chirurgischer Abtreibung, wenn die Abtreibungen sicher sind – das heißt, dass sie mit von der WHO empfohlenen, dem Fortschritt der Schwangerschaft entsprechenden Methoden von jemandem mit entsprechenden Kompetenzen durchgeführt werden. Weltweit gesehen ist Abtreibung eine weltweit verbreitete Prozedur, wobei 6 von 10 unbeabsichtigte und 3 von 10 aller Schwangerschaften mit einer Abtreibung enden. Allerdings ergeben Schätzungen, dass weltweit 45% aller Abtreibungen nicht sicher sind. (…)
Richtlinien sind das grundlegende Instrument, durch das die WHO ihre technische Führungsaufgabe in Fragen der Gesundheit wahrnimmt. WHO-Richtlinien unterliegen einem Vorgang strenger Qualitätssicherung, der zu Empfehlungen für die klinische Anwendung und die Gesundheitspolitik führt mit dem Ziel, bestmögliche Ergebnisse für die individuelle und kollektive Gesundheit hervorzubringen.
(…) Empfohlen wird: die vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung.
Anmerkungen: Entkriminalisierung bedeutet Streichung der Abtreibung aus allen Strafgesetzen, andere Straftaten (z.B. Mord, Totschlag) nicht auf Abtreibung anzuwenden und sicherzustellen, dass es keine Strafen gibt für alle Akteure, die eine Abtreibung haben, eine solche durchführen, anbieten oder einschlägige Information zur Verfügung stellen. (…) Empfohlen wird, dass Abtreibung verfügbar ist auf Verlangen jeder Frau, jedes Mädchens oder jeder anderen schwangeren Person.
Bemerkungen:
Einschränkungen für Abtreibungen, die sich auf Gründe berufen, sollten revidiert werden zugunsten der Verfügbarkeit von Abtreibung auf Nachfrage von Frauen, Mädchen und anderen schwangeren Personen.
Abortion Care Guideline. Geneva: World Health Organization; 2022.
https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/349316/9789
240039483-eng.pdf?sequence=1&isAllowed=y

Wohlgemerkt: So lebensfeindlich äußert sich die weltweit für Gesundheit zuständige Einrichtung! Das ist Orwell in Reinkultur. Ist nicht ernsthaft zu befürchten, dass ihre Maßnahmen in anderen Bereichen vom selben bösen Geist geleitet sind?

Und wann endet
eine Pandemie?
Graphiken mit Statistiken der Pandemie haben die Bildschirme beherrscht und geholfen, Covid-19 zu verfolgen, aber David Robertson und Peter Doshi erklären, warum sie nicht ausreichend sein könnten, das Pandemie-Ende festzulegen. Als das Jahr 2021 begann, erschien die Covid-19-Pandemie rückläufig zu sein. Debatten und Voraussagen über die Öffnung, die Rückkehr zum „Normalzustand“ und das Erreichen der Herdenimmunität lagen in der Luft. Bei vielen aber sank der Optimismus, als die Fälle und die Todeszahlen in Indien, Brasilien und anderswo zunahmen. Die Aufmerksamkeit richtete sich auf andere CoB-2-Virusvarianten… Es gibt keine allgemeine Definition von epidemiologischen Parametern für das Ende einer Pandemie. Dank welcher Messzahl werden wir dann aber wissen, dass sie tatsächlich vorbei ist? Die WHO rief die Covid-19-Pandemie aus, aber wer wird uns sagen, wann es zu Ende ist?
Die Allgegenwart von Grafiken hat dazu beigetragen, dass der Eindruck entstand, dass die Pandemie vorbei sein würde, sobald die Indikatoren entweder auf null (Infektionen, Fälle, Tote) oder auf 100 (Prozent Geimpfte) stehen. Dabei zeigen die Pandemien der Atemwege in den letzten Jahrhunderten, dass die Beendigung nicht eindeutig ist und dass sich der Abschluss einer Pandemie eher durch die Wiederaufnahme des sozialen Lebens einstellt als durch das Erreichen spezifischer epidemiologischer Zielvorgaben.
BMJ v. 14.12.21
https://www.bmj.com/content/375/bmj-2021-068094
Es ist höchste Zeit, dass wir dazu übergehen,mit Corona genauso umzugehen wie mit der Grippe, die ebenfalls jährlich in unterschiedlicher Stärke wiederkehrt.

Deutsche Journalisten neigen zu links-grün
Mehr als 57 Prozent der Volontärinnen und Volontäre der ARD würden bei der nächsten Bundestagswahl die Grünen wählen. Laut einer Umfrage aus dem Mai 2020, veröffentlicht im Magazin Journalist, würden weitere 23,4 Prozent für die Linke stimmen, die SPD käme auf 11,7 Prozent.
de.statista.com/statistik/daten/studie/1184876/umfrage/sonntagsfrage-ard-volontaere/
Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung der Berichte und Kommentare der großen Medien – nicht nur in Deutschland. Typisches Beispiel für diese Schlagseite: die Berichterstattung über Ungarns Premier Orban, der den Lebensschutz und die Familie fördert und dessen beachtlicher Sieg bei den letzten Wahlen heruntergespielt wurde:

Orban siegt erneut
Aus dem vor Kriegsausbruch in den Umfragen prognostizierten Kopf-An-Kopf-Rennen zwischen der regierenden nationalkonservativen Fidesz-Partei und dem Oppositionsbündnis wurde schlussendlich doch nichts: Bereits kurz nach Schließung der Wahllokale  zeichnete sich am Sonntagabend eine Führung für die Regierungspartei Fidesz ab. Nach Auszählung von 86% der Stimmen dürfte die Partei von Minis­terpräsident Viktor Orbán 135 Plätze im 199-köpfigen Parlament erhalten. Selbst eine vierte Zwei-Drittel-Mehrheit in Folge scheint damit erreicht. (…) Begleitet wurde die Wahl erstmals von 330 Wahlbeobachtern der OSZE; die Organisation hatte im Voraus Bedenken über Unregelmäßigkeiten geäußert.
Fair waren die Parlamentswahlen allerdings von Beginn des Wahlkampfs an nicht: Orbán hat das Sagen über 80 % der Medien in Ungarn. Achtmal mehr Geld als die gesamte Opposition soll die Fidesz-Partei außerdem für Wahlwerbung ausgegeben haben. (…) Experten befürchten angesichts der hohen Inflation, dem Krieg vor der Haustür und dem Konflikt mit der EU eine wirtschaftliche Krise in Ungarn…
Kurier v. 4.4.22
Als wären letztere Probleme spezifisch ungarisch! Mit ihnen haben derzeit alle EU-Staaten schwer zu kämpfen.

Ein Sieg für
die Freiheit der Rede
Ein finnisches Gericht hat das Recht auf freie Meinungsäußerung aufrecht erhalten, als es alle Klagen gegen die finnische Abgeordnete Päivi Räsänen und Bischof Juana Pohjola abwies. In einer einstimmigen Entscheidung kam das Gericht zum Schluss, dass „es dem Bezirksgericht nicht zusteht, biblische Konzepte infrage zu stellen“. Die Anklage wurde beauftragt, mehr als 60.000€ an Prozesskosten zu zahlen. Sie hat sieben Tage, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Die frühere Innenministerin war wegen „Hassrede“ angeklagt worden, weil sie ihre biblische Sicht bezüglich Ehe und Sexualmoral 2019 in einem Tweet, in einer Radio-Debatte und 2004 in einer Broschüre geäußert hatte. Der Bischof wiederum wurde geklagt, weil er vor 17 Jahren Räsänens Broschüre in seiner Gemeinschaft verbreitet hatte.
ADF-Mitteilung v. 30.3.22
In unseren Tagen ein Grund zur Freude und Dankbarkeit – obwohl es sich eigentlich um eine Selbstverständlichheit für eine Demokratie handeln sollte.

Ein Kardinal stellt
Katechismus infrage
Es muss ihm wie ein kleines Wunder vorgekommen sein: Ausgerechnet in der dramatischen Welle von Kirchenaustritten durfte der Münchner Erzbischof Anfang März einen Got­tesdienst in der vollen St-Pauls-Kirche mit Menschen feiern, die trotz jahrelanger Ausgrenzung bekannten, „um die Gunst der Kirche zu buhlen“: Katholische Mitglieder der LGBTQI-Community, die sich seit 20 Jahren gegen manche Widerstände unter dem Kruzifix mit Regenbogenfahne versammeln.
Im Gespräch mit dem stern stellt der Kardinal nun seine Idee einer „inklusiven Ethik“ vor und will endlich mit der Ausgrenzung queerer Gläubiger in seiner Kirche aufräumen: „Homosexualität ist keine Sünde,“ betont Marx. „Es entspricht einer christlichen Haltung, wenn zwei Menschen, egal welchen Geschlechts, füreinander einstehen, in Freude und Trauer. Ich spreche vom Primat der Liebe, gerade in der sexuellen Begegnung“, so Marx. (…)
Marx ist sich bewusst, dass er damit konservative Kreise der Katholischen Kirche vor den Kopf stößt, er fühle sich aber freier, „zu sagen, was ich denke.“ (…) Wer Homosexuellen und generell „mit der Hölle droht, hat nichts verstanden.“ Marx stellt sich dabei bewusst gegen den bestehenden Katechismus der Katholischen Lehre, in der homosexuelle Handlungen als „in sich nicht in Ordnung“ beschrieben werden, und „in keinem Fall zu billigen“ wären. „Der Katechismus ist nicht in Stein gemeißelt. Man darf auch in Zweifel ziehen, was da drinsteht.“
Der Stern v. 30.3.22
Der Katechismus und die Lehre der Kirche dürfen heute in aller Öffentlichkeit infrage gestellt werden. Streng geahndet wird hingegen ein Verstoß gegen die „Impfpflicht“: ein neues Dogma?

Ungeimpfte Nonnen – gesperrtes Kloster
Das Benediktinerinnen-Kloster Santa Caterina in Perugia wird geschlossen. Im Februar kam es zu einer unerwarteten apostolischen Visitation und jetzt zur Verlegung der fünf Schwestern. Der Grund? „Die Visitatorin hat alles in Ordnung befunden, außer der Tatsache, dass wir ungeimpft sind,“ sagt die Äbtissin Mutter Caterina der Bussola und bestätigt so die Gerüchte. „Ich hatte von Bischof Bassetti von dem Besuch erfahren, aber er kannte die Gründe nicht. Im Dekret wird mein unangemessenes Verhalten hervorgehoben: Hätte ich meine Schwestern zu einem Verhalten zwingen sollen, das sie abgelehnt haben, indem ich eine Anzeige riskierte?“
La Nuova Bussola
Quotidiana v. 22.3.22





 


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