VISION 20001/2023
« zum Inhalt Papst Benedikt XVI.

Kämpfer gegen den Missbrauch in der Kirche

Artikel drucken (Antoine-Marie Izoard)

Einige sehen ihn als Papst des Übergangs, aber seine sieben Jahre und zehn Monate Pontifikat zeigen ihn als einen Papst der Transparenz und Konsequenz, auch wenn es bedeutet, den Preis dafür zu zahlen. Trotz seiner legendären Schüchternheit wird er manche althergebrachte Praktiken erschüttern.
Kurz nach seiner Wahl , in vollkommener Kenntnis dieses düs­teren Dossiers, verurteilt er ohne Widerruf das Doppelleben von Marcial Maciel, dem Gründer der Legionäre Christi, und ist bemüht, diese Kongregation auf eine neue gesunde Basis zu stellen. Der Skandal des pädophilen Missbrauchs durch bestimmte Mitglieder des Klerus setzen ihm schwer zu, ihm, der in den Jahren nach der Jahrtausendwende miterlebt hatte, wie von Priestern begangene Akte vor allem in Irland und den USA öffentlich bekannt wurden. Entschieden geht er gegen diese Skandale, die die Kirche beschmutzen, vor und nimmt sich Zeit – was es noch nie gab –, mit Opfern zusammenzukommen.
Nach seiner Abdankung hat man erst erfahren, dass er ungefähr 400 Priester während seines Pontifikats laisiert hat. Schluss war  mit der Zeit, in der man das unter den Teppich gekehrt hatte. Benedikt der XVI. vertrat den „Null-Toleranz“-Kurs. Im März 2010 schreibt er einen ergreifenden Brief an die Gläubigen in Irland, in dem er seine „tiefe Betroffenheit“ wegen der Handlungen mancher Mitglieder des Klerus, die sich vor Gott zu verantworten haben würden, zum Ausdruck bringt. Öffentlich bedauert er den oft inadäquaten Umgang mit diesen Angelegenheiten. Im Anschluss daran räumte er unter den irischen Bischöfen auf. Bei der Begegnung mit Opfern von pädophilen Priestern in Malta wird man ihn mit Tränen in den Augen sehen. Sein Nachfolger wird mehrmals rühmend hervorheben, dass er Mut bewiesen habe und den Deckel vom Topf des Kindesmissbrauchs durch Priester gehoben habe.

Der Autor ist Chefredakteur von Famille Chétienne. Sein Beitrag ein Auszug aus einem Artikel v. 6.1.23


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