VISION 20003/2000
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Gehorsam: Tugend freier Menschen

Artikel drucken Über die große Bedeutung von Autoritäten (Robert Spaemann)

Aber was soll Gott gegenüber eigentlich Mündigkeit heißen? Mündigkeit, eigenes Urteil, religiöse Erfahrung liegen dem christlichen Glauben insofern zugrunde, als er kein blinder Glaube ist. "Ich weiß, wem ich geglaubt habe", schreibt der heilige Paulus.

Aber wer von der Existenz Gottes überzeugt ist und wen einmal die gnadenhafte Gewißheit erfaßt hat, daß Gott in Jesus Christus leibhaftig erschienen ist, der wird gegenüber der unbedingten Autorität Jesu nicht Vorbehalte anmelden und seinen Gehorsam von Fall zu Fall davon abhängig machen, ob ihm das, was Jesus sagt, einleuchtet oder nicht. Er wird gehorchen und hoffen, daß es ihm anschließend einleuchten wird, entsprechend dem Wort des Herrn "Wenn ihr tut, was ich euch sage, werdet ihr erkennen, daß ich die Wahrheit spreche."

Und ebenso wird er dem Wort derer gehorchen, zu denen Jesus sagte: "Wer euch hört, der hört mich." Jedenfalls dann, wenn diese, die Apostel und ihre Nachfolger, ausdrücklich in der Autorität des Herrn und mit dem Anspruch auftreten, Sein Wort authentisch zu interpretieren. Ohne eine solche authentische Interpretationsinstanz bleibt das Wort "Glaubensgehorsam" eine bloße Vokabel. Jeder kann sich nämlich dann selbst zurecht legen, was Jesus gesagt, gemeint und gewollt hat. Er gehorcht schließlich doch nur sich selbst. "Aber die Wahrheit richtet sich nicht nach uns, wir müssen uns nach ihr richten". (M. Claudius)

Das Grundverhältnis eines geschaffenen vernünftigen Wesens zur Wirklichkeit ist das Verhältnis des Gehorsams. Wir haben die Welt und ihre inneren Wesensgesetze nicht gemacht. Wir finden sie vor. Siegmund Freud sprach vom Realitätsprinzip, das dem Lustprinzip zunächst entgegengesetzt ist. Nur wer sich mit den Wesensgesetzen der Wirklichkeit in Einklang setzt, also nur der Gehorsame kommt zur Freiheit. "Die Wahrheit wird euch frei machen."

Zu den Wesensgesetzen der Wirklichkeit gehört es auch, daß es Autoritäten gibt, die menschliches Handeln orientieren - erzieherische und religiöse Autoritäten - oder koordinieren - politische Autoritäten. Da das Vorhandensein solcher Autoritäten in der Natur der Dinge liegt, gehört es zu den sittlichen Pflichten des Menschen, den rechtmäßigen Autoritäten zu gehorchen.

Der heilige Paulus schärft den Christen Gehorsam gegen die weltliche Obrigkeit ein mit Bezug auf alle Anordnungen, die nicht mit dem Gebot Gottes im Widerspruch stehen. Gehorsam gegen die rechtmäßige Autorität ist Gehorsam gegen Gott. Jede rechtmäßige Staatsgewalt, auch die demokratische, an der das Volk die Träger dieser Gewalt bestimmt, geht von Gott aus, ist "von Gottes Gnaden". Und das ist der einzige Grund, warum sie Gehorsam verlangen kann. Denn kein Mensch, nur Gott, ist Herr über freie Menschen.

Die Tugend des Gehorsams ist eine Tugend freier Menschen, die in Freiheit und aus Einsicht eine legitime Autorität anerkennen und deren legitimen Anordnungen Folge leisten. Adressat und Gegenstand des Gehorsam müssen allerdings klar und eindeutig sein.

Wo sie es sind, kann der Gehorsam als freier Akt des Mensch auch verweigert werden. Er kann zu Unrecht verweigert werden. Er kann auch verweigert werden, weil die Instanz, die Gehorsam verlangt, nicht rechtmäßig ist oder weil sie ihre Kompetenz überschreitet oder weil sie etwas anordnet, was offenkundig dem Gebot Gottes zuwider ist.

Nicht aber ist die Gehorsamsverweigerung schon dann berechtigt, wenn nach Meinung des Untergebenen das Urteil des Oberen unzweckmäßig oder unklug ist. Er hat in diesem Fall das Recht und die Pflicht, seine Einwände vorzubringen. Aber wenn er das Recht hätte, den Gehorsam deshalb aufzukündigen, gäbe es überhaupt keine rechtmäßige Autorität. Denn für den Fall zwangloser Übereinstimmung der Meinungen ist Autorität überflüssig.

Im übrigen ist es die Pflicht des Trägers rechtmäßiger Autorität, sich Kompetenz zu verschaffen oder auf kompetenten Rat zu hören, er darf nur wohlbegründete und gerechte Anordnungen treffen und muß denen, von denen er Gehorsam verlangt, diese Anordnungen, wenn möglich, hinsichtlich ihrer Ziele und hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit erklären. Wenn er das versäumt, ist zwar der Ungehorsam nicht berechtigt, aber der Träger der Autorität macht sich der Provokation solchen Ungehorsams schuldig.

Manche Theologen werfen dem Papst vor, er begründe seine Entscheidungen nicht und gehe auf Einwände nicht ein. Genauer betrachtet wird dieser Vorwurf immer dann erhoben, wenn jemandem die Begründung des Papstes nicht einleuchtet. Und manche finden immer dann, ihren Einwänden sei kein Gehör geschenkt worden, wenn die Einwände am Ende nicht akzeptiert wurden. Sie werfen dem Papst die autoritative Beendigung von Diskussionen vor.

Aber genau das ist ja der Sinn der Autorität, Diskussionen irgendwann durch eine Entscheidung zu beenden. Das kirchliche Lehramt ist nicht ein Diskussionspartner unter anderen, sondern die Instanz, die den Menschen die Orientierung durch das Wort Gottes vermittelt, ohne daß sie warten müßten, bis niemand sich mehr zu Wort meldet. Anders würde der Satz des Psalms nicht gelten: "Du hast mir die Wege des Lebens bekannt gemacht."

Der Autor ist Professor für Philosophie, sein Beitrag ein Auszug aus "Rundbrief Pro Missa Tridentina" März 2000

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