VISION 20002/1990
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Anwälte des Unrechts

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In Polen beschließt “Solidarnosc”, gesetzlichen Schutz für Ungeborene zu fordern. In Ungarn liegt ein Antrag zur Abschaffung der Abtreibung beim Verfassungsgericht. Im Westen aber weiterhin Fixierung auf Abtreibung: Die folgenden Wortmeldungen im Hessischen Landtag zeigen es. Dort stand das von den Bischöfen beschlossene Mahngeläut für Ungeborene zur Debatte. Was also tun? Eine Initiative in Paris zeigt einen Ausweg. Warum nicht Ähnliches hierzulande versuchen, nachdem Österreichs Bischöfe einen “Tag des Lebens” beschlossen haben.

Sitzung des Hessischen Landtages vom 14. Dezember 1989: Auf Antrag der “Grünen” wurde eine Debatte über das Mahnläuten der Katholischen Kirche am Tag der “Unschuldigen Kinder” am 28. Dezember 1989 abgehalten. Im folgenden Auszüge aus den Ausführungen, die den Fanatismus und Zynismus der Abtreibungsbefürworter illustrieren:

Frau Abgeordnete Blaul (Grüne): ... Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil die katholischen Bischöfe mit ihrem angeordneten Trauergeläut, mit dieser Demonstration unzählige Frauen anprangern, verletzen und diffamieren. Das ist der Grund, weshalb wir heute darüber reden müssen ... (In Wahrheit ist es ein Trauergeläut für die zigtausend unschuldigen Todesopfer, Anm. d. Red.) Im Zölibat lebende Kirchenmänner schwingen sich also selbstgerecht zu Richtern auf, zu Richtern über Frauen, die sich in Not befinden oder in Not befunden haben. Sie geben mit dieser unsäglichen Aktion vor: Frauen müssen vor sich selbst geschützt werden, und Kinder müssen vor Frauen geschützt werden ... Meine wirklich volle Abscheu gilt diesen Männern der Katholischen Kirche, die nichts, aber auch gar nichts von ihrer persönlichen Lebenszeit, ihrer Sorge, ihrer Liebe und ihrer Mühe Kindern geben, die zudem noch von Priestern verlangen, die Vater geworden sind, ihre Kinder zu verleugnen ... (Wenigstens wird von Kindern und nicht von Embryonalgewebe gesprochen.)

Frau Abgeordnete Dr. Babel (FDP): ... Kindermord damals - Kindermord - Aufrüttelung des Gewissens durch Glockenläuten. Ist dieses Glockenläuten nur ein rein kirchlicher und an die Gläubigen gerichteter Weckruf; wohl kaum. Es sollen auch die hören, die der Kirche nicht angehören und die Bürger unseres Staates sind. Es sollen alle hören, und es sollen alle wissen, daß die Kirche auch den legalen Schwangerschaftsabbruch ablehnt und daß sie dem demokratischen Rechtsstaat das Recht abspricht, die Gesetze zu erlassen, die heute gelten. Meine Damen und Herren, die Glocken läuten gegen den Staat! Damit handelt die Kirche rechtsmißbräuchlich. Sie läutet die Glocken nicht in Religionsausübung. Sie will ein akustische Demonstration. Sie will Einfluß nehmen auf die öffentliche Meinung ... (Als ob das in einem Staat, in dem die Demonstrationsfreiheit verfassungsmäßig geschützt ist, ein Verbrechen wäre!) Meine Damen und Herren, ich sehe sonst nur ein Mittel, sich hier zu wehren, nämlich die akustische Gegenwehr, indem die Frauen, die sich hier angegriffen und betroffen fühlen, ebenfalls ein akustisches Signal öffentlich auslösen, indem sie nämlich um 12 Uhr die Autohupe drücken...

Frau Abgeordnete Dr. Streletz (SPD): ... In dieser Gesellschaft können Gruppen nur in Toleranz miteinander leben ... Aber Toleranz ist keine Einbahnstraße. (Richtig - aber wie tolerant sind die Abtreibungsbefürworter mit den Kindern im Mutterleib?) Das heißt, daß es nicht angeht, daß eine Gruppe der Gesellschaft, welche auch immer, ihren moralischen Anspruch anderen als absolut aufdrücken will. Dieses kommt dann sofort - das wissen wir aus der Geschichte - zu Ausgrenzungen, zu dem, was man mit “Christentum mit Feuer und Schwert" bezeichnet, bis hin zu der Mentalität von Kreuzzügen. Diese Ausgrenzung, diese Verfolgung Andersgläubiger oder von Menschen mit anderen moralischen Vorstellungen hat ihre Grenzen da, wo eben dies nicht mehr in der normalen Form der Werbung für eigene Ideen geschieht, sondern in einer öffentlichen Demonstration wie das Mahnläuten ... Es ist keine Lösung ..., daß Frauen angeraten wird, ihr Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben - man könne das ja -, und sie gezwungen werden, ein Kind auszutragen, das sie im Grunde nicht wollen. Wenn man es überspitzt formuliert - und ich möchte dies tun -, ist dies staatlich verordnete Leihmutterschaft und keine Altemative für die Entscheidung in einer ganz konkreten Situation ... (Wieder einmal die totale Begriffsverwirrung: Es handelt sich um die eigenen Kinder der Frauen, und die konkrete Entscheidungssituation ist die zu töten oder nicht)

Frau Abgeordnete Wagner-Pätzhold (Grüne): Meine Damen und Herren, wer sich gegen die Verwendung von Verhütungsmitteln ausspricht, aber nicht sagt, wovon und wie die Mütter mit den Kindern überleben sollen, der hat sich selber das Recht verstellt und verwehrt, über Frauen hier ein Urteil zu fällen. Wer vom Leben mit Kindern nichts weiß, der sollte seinen Mund halten und sollte auch die Glocken besser schweigen lassen. (Um über das Lebensrecht von Kindern zu urteilen, muß man nicht mit ihnen unter einem Dach gelebt haben.)

Auszug aus "Medizin und Ideologie”, März 1990

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