Am 29. November stimmten 57% der Schweizer für ein Verbot des Baus von Minaretten in ihrem Land. Sie ernteten dafür rundum Kritik. Kaum jemand aber stellte die Frage, welche Funktion dem Gebetsruf vom Minarett zukomme. Im folgenden die Antwort einer namhaften Islam-Expertin.
Der sunnitische Gebetsruf (also der für die etwa 90%ige Mehrheit der Muslime verbindliche) lautet folgendermaßen (die Nummerierung wurde nur der Übersichtlichkeit halber hinzugefügt):
„Allah ist am größten. Allah ist am größten. Allah ist am größten. Allah ist am größten. Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah. Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah. Ich bezeuge, Muhammad ist der Gesandte Allahs. Ich bezeuge, Muhammed ist der Gesandte Allahs.
Auf zum Gebet! Auf zum Gebet! Auf zum Wohlergehen! Auf zum Wohlergehen! (Zur Morgendämmerung wird hinzugefügt: Das Gebet ist besser als der Schlaf.)
Allah ist am größten. Allah ist am größten. Es gibt keinen Gott außer Allah.“
Da sich der Islam als die einzige „wahre“ Religion versteht, als die Urreligion der Menschheit, die schon Adam verkündet wurde und in Ewigkeit bestehen wird, erhebt der Koran den Anspruch, Juden- und Christentum bzw. das Alte und Neue Testament dort zu korrigieren, wo sie „verfälscht“ worden sind und dem Koran widersprechen. Muhammad hat den Islam zu Beginn des 7. Jahrhunderts n. Chr. nicht in ein „atheistisches“ Umfeld hinein verkündet, sondern in der Auseinandersetzung mit seinen arabischen, christlichen und jüdischen Zeitgenossen.
Muhammad wandte sich mit seinen Verkündigungen ab ca. 610 n. Chr. besonders an die Juden und Christen seiner Zeit, die seinen Anspruch, der Gesandte Gottes zu sein, nach anfänglichem Zögern entschieden abgelehnt hatten. Diese Gruppen nahmen in Muhammads Augen eine Sonderstellung ein, weil sie schon früher eine Offenbarung Gottes empfangen hatten. Er nannte sie deshalb „Schrift-“ oder „Buchbesitzer“.
An sie wandte sich Muhammad mit dem Anspruch, sie zu der unverfälschten Botschaft von dem einzigen, wahren, ewigen Gott zurückzurufen. Muhammad war der Ansicht, Juden und Christen besäßen ein falsches, verzerrtes Bild von Gott und hätten die wahre Uroffenbarung vergessen und beiseite getan, sonst hätten sie Muhammad als Prophet Gottes anerkannt, die Wahrheit der koranischen Botschaft erkannt und sich dem Islam zugewandt.
Aus diesen Gründen wäre die Übersetzung meiner Wahl zu Beginn des Gebetsrufes: „Allah ist am größten“, weil Muhammad sich als den abschließenden und in der Geschichte der Menschheit bedeutendsten Gesandten Gottes verstand, der den Glauben seiner jüdischen, christlichen und polytheistischen Zeitgenossen korrigierte.
Das Glaubensbekenntnis „Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah, und Muhammad ist der Gesandte Gottes“, arabisch shahâda, nimmt im Islam einen wichtigen Platz ein.
Im Gegensatz zu christlichen Glaubensbekenntnissen ist es für einen Muslim im Alltag allgegenwärtig: Er spricht es bei seinen täglichen fünf Gebeten vielfach aus, es wird von der Moschee über alle Stadtteile herabgerufen, und es wird auch im täglichen Leben vergleichsweise häufig gebraucht. Es hat um so größere Bedeutung, als außer diesem kurzen Bekenntnis kein für alle Muslime verbindliches Bekenntnis existiert, was mit den „großen“ Bekenntnissen der christlichen Kirchengeschichte (Nizänum usw.) vergleichbar wäre.
Das Glaubensbekenntnis stellt zugleich die erste Säule des Islam dar. Es immer wieder auszusprechen, ist die Pflicht jedes Muslims. Jeder, der es vor zwei Zeugen wiederholt, konvertiert damit zum Islam, weitere Bedingungen müssen nicht erfüllt werden.
Dieses Bekenntnis ist so etwas wie ein „Ausweis“ für die Religionszugehörigkeit: Wenn ein Apostat (ein vom Islam zu einer anderen Religion Konvertierter) vor Gericht gestellt wird, um wegen seines Glaubensabfalls verurteilt zu werden, wird ihn der Richter vielleicht bitten, dieses Glaubensbekenntnis zu sprechen. Weigert er sich, gilt er als Abgefallener und seine Schuld als erwiesen. Die Todesstrafe kann über ihn verhängt werden. Wer allerdings bereut und zum Islam zurückkehren will, muß zunächst nur dieses Bekenntnis vor Zeugen aussprechen, um wieder als Muslim zu gelten, im späteren Verlauf muß er natürlich auch die übrigen vier Säulen des Islam einhalten: Gebet, Almosenspende, Fasten im Monat Ramadan, Wallfahrt nach Mekka.
Wer der Ansicht ist, daß der Glaube zwischen Christen und Muslime wegen beider Betonung der Allmacht und der Schöpferkraft Gottes übereinstimme, sollte sich darüber klar sein, daß für Muslime mit dem Bekenntnis zu Allah immer untrennbar das Bekenntnis zu Muhammad als dem Gesandten Gottes verbunden ist. Echter Dialog kann so gut wie für alle muslimischen The_ologen erst dort beginnen, wo Christen sich uneingeschränkt zum Propheten Muhammad als dem Gesandten Gottes bekennen.
Nach Auffassung muslimischer Theologen heute gehört der Gebetsruf zum eigentlichen rituellen Gebet hinzu, nicht jedoch unbedingt der Gebetsruf per Lautsprecher. Der Gebetsruf ist bereits ein Bestandteil des Gebets und dafür eine notwendige Einleitung, wenn das Gebet „gültig“ sein soll, d. h., als eines der täglichen fünf Pflichtgebete gezählt werden soll.
Das Gebet (arab. salât) soll möglichst bald nach dem Gebetsruf folgen; dies gilt als „empfohlene“ Handlung. Der Gebetsruf muß also auf jeden Fall vor dem eigentlichen Gebet ergehen, nicht jedoch unbedingt per Lautsprecher. Findet das rituelle Gebet zu Hause statt - und das ist in jedem Fall der Großteil aller fünf täglichen Gebete, die Muslime weltweit sprechen, da eigentlich nur am Freitag der Moscheebesuch für Männer verpflichtend ist - kann der Gebetsruf zu Hause entsprechend in Zimmerlautstärke ausgeführt werden.
Anders gesagt: Der Gebetsruf per Lautsprecher ist nach Auffassung muslimischer Theologen nicht notwendig, damit das Gebet korrekt gesprochen und die islamischen Vorschriften zum Gebet vollkommen erfüllt werden.
„Islam“ bedeutet ja „Unterwerfung“ (unter Gott und seinen Willen) oder auch „Auslieferung“ an ihn. Das Gebet, zu dem von der Moschee aus gerufen wird, ist kein freiwilliges, spontanes Gebet, es ist auch kein liturgisches Gebet. Es ist das rituelle Pflichtgebet, das fünfmal am Tag gesprochen werden muß: vor Sonnenaufgang, nach dem Mittag, vor Sonnenuntergang, nach Sonnenuntergang und als Nachtgebet.
Darüber hinaus kennt der Islam freiwillige Gebete, das sind:
- weitere rituelle Gebete zu bestimmten Anlässen: Sonnen- und Mondfinsternis, Gefahr, Dürre, Totengebete, Festtagsgebete usw.,
- vorformulierte Gebete z. B. aus einer Gebetssammlung oder
- ganz freie Bitt- oder Dankgebete zu Allah.
Das rituelle Gebet hat im Islam große Bedeutung. Es ist eine der fünf Säulen des Islam und als solche unbedingt von jedem Muslim, ob Mann oder Frau, jenseits der Pubertät täglich einzuhalten. „Das rituelle Gebet ist das Herzstück des Islam“ (Enyclopedia of Islam vol. 8 (1995) S.932). Es stellt die Verbindung des einzelnen Muslim zur weltweiten Gemeinschaft der Muslime (der umma), zu Gott und letztlich auch zum Propheten Muhammad her, denn auf ihn wird bei jedem Gebet Segen und Heil herabgefleht, da kein Muslim mit absoluter Sicherheit weiß, ob selbst Muhammad ins Paradies eingegangen ist.
Das rituelle Gebet, zu dem per Lautsprecher gerufen wird, ist nicht irgendein Gebet etwa über die Größe und Allmacht Gottes, das z. B. auch Christen mitsprechen könnten, sondern immer das nur von Muslimen gesprochene Pflichtgebet. Der entscheidende Faktor beim rituellen Gebet ist nicht der, daß das Gebet gesprochen wird, sondern, daß präzise der detailliert vorgeschriebene Ablauf des Gebets eingehalten wird. Dieser Ablauf umfaßt nicht nur alle Worte des Betenden, sondern auch alle Bewegungen wie die insgesamt 17 Niederwerfungen auf Knie und Gesicht, die vorgeschriebene rituelle Reinheit und die dazugehörigen Waschungen vor dem Gebet, eine „Absichtserklärung“, ohne die das gesamte Gebet ungültig ist, die vorschriftsmäßige Bedeckung des Körpers, die Orientierung in Richtung auf Mekka, in die das Gebet gesprochen wird sowie in der Regel die Verwendung der arabischen Sprache sind streng vorgeschrieben.
Jegliche Abweichung davon wie Essen, Sprechen, Gehen und überhaupt alles außer den genau vorgeschriebenen Handlungen machen das Gebet ungültig; es muß dann von Anfang an wiederholt werden. Fromme Muslime sprechen häufig weitere Gebete, für den Fall, daß ihnen unwissentlich bei dem oben beschriebenen Ablauf ein Fehler unterlaufen ist.
Wird dies alles nicht ganz genau eingehalten, ist das Gebet wertlos und nichtig (arab. bâtil), das heißt, es zählt nicht zur Erfüllung der täglichen fünfmaligen Gebetspflicht und muß nachgeholt werden. Der „Sinn des rituellen Gebets (besteht) ... in der ... Äußerung der völligen Demut und Hingabe Allâh gegenüber“ (Lexikon d. Islamischen Welt, Stuttgart 1992, S. 109). Betrachtet man diese detaillierten Vorschriften zur Durchführung des Gebetes, bleibt festzuhalten, daß zwar der Gebetsruf an sich, nicht aber eine Lautsprecherverstärkung vorgeschrieben sind.
Es geht nicht darum, mit der Ablehnung der Lautsprecherverstärkung Muslime „auszugrenzen“ oder Unfrieden zu stiften. Vielmehr geht es darum, daß das verfassungsmäßig garantierte Recht aller Bürger gewahrt bleiben muß, nicht an einer religiösen Handlung irgendeiner Religionsgemeinschaft teilnehmen zu müssen. Das bedeutet, daß niemand als „Unruhestifter“ bezeichnet werden kann, der es ablehnt, an einer gottesdienstähnlichen Handlung einer anderen Religionsgemeinschaft täglich mehrmals teilzunehmen.
Der Gebetsruf ist nämlich eine „religiöse Übung“ einer Religionsgemeinschaft: Er ist keineswegs (nur) eine „Einladung“ oder ein „Ruf“ wie die Kirchenglocken, sondern er formuliert und verkündet bereits einen grundlegenden Teil islamischer Dogmatik von der Einzigartigkeit Allahs und dem Prophetentum Muhammads. Er ist ein öffentliches Bekenntnis zum Islam und seiner Überlegenheit. Es geht jedoch nicht an, daß im christlichen Abendland gegen die bloße Existenz eines Kreuzes in einer Schule prozessiert werden kann, der islamische Gebetsruf per Lautsprecher jedoch unwidersprochen hingenommen werden muß.
Es geht bei der Forderung nach dem Gebetsruf per Lautsprecher deshalb auch nicht darum, daß Muslime erst durch den Einsatz des Lautsprechers das islamische Gesetz treu erfüllen können, denn es ist kein Lautsprecher notwendig, damit das Gebet gültig wird. Der lautsprecherverstärkte Gebetsruf berührt auch keine sonstige Bestimmung der islamischen Pflichtenlehre.
Die größte Bedeutung hat der lautsprecherverstärkte Gebetsruf dagegen als Mittel der Verkündigung des Islam: Klassischerweise teilt der Islam die ganze Welt in zwei Bereiche ein, nämlich in einen Bereich, in dem der Islam schon Staatsreligion ist und die islamische Ordnung aufgerichtet ist; dies ist das „Haus des Islam“ (arab. dâr al-islâm). Im „Haus des Krieges“ (dâr al-harb) gilt das islamische Recht noch nicht. Das Bestreben, zumindest von politisch aktiven muslimischen Gruppierungen, von welchen sich etliche in Moscheevereinen organisieren, geht nun dahin, im „Haus des Krieges“ die islamische Ordnung aufzurichten.
Das geschieht nicht unbedingt auf militärischem, sondern durchaus auf friedlichem Weg, mit Hilfe einer Durchdringung der Gesellschaft mit dem Islam und seinen Werten, denn der Islam versteht sich ja als umfassendes System, das nicht nur die Religion eines Menschen bestimmt, sondern seine familiären und sozialen Beziehungen ebenso regelt wie Leitlinien für Politik und Wirtschaft gibt.
Bei der Forderung nach dem Gebetsruf per Lautsprecher geht es deshalb vor allem darum, dem Islam öffentlich Gehör zu verschaffen, ja seine Ausbreitung zu demonstrieren, den aus muslimischer Sicht einzig wahren Gott und seinen Propheten Muhammad auszurufen, sowie den Glauben an Allah öffentlich zu proklamieren. Der Gebetsruf hat also nicht nur eine religiöse, sondern auch eine politische und gesellschaftliche Komponente. Er ist ein Mittel islamischer Propaganda.
Zu dieser Proklamation gehört auch, wenn muslimische Organisationen versuchen, die Baugenehmigung für ein möglichst hohes Minarett zu erhalten, das nach Möglichkeit alle umliegenden Gebäude der Stadt überragen sollte. Auch für das Minarett gilt dasselbe wie für den lautsprecherverstärkten Gebetsruf: Es ist nach Ansicht muslimischer Theologen selbst nicht notwendig, um die Moschee zu einem Ort vollgültiger Gottesanbetung zu machen, sondern vielmehr ein Schmuckelement, sowie ein Instrument der Machtdemonstration des Islam. Die international renommierte Islamwissenschaftlerin Annemarie Schimmel formuliert das folgendermaßen: „Das Minarett ... wird manchmal als eine Art Sieges_turm aufgefaßt, als das sichtbare Zeichen der Gegenwart des Islam in einem neu eroberten Gebiet“. (Die Zeichen Gottes. Die Religiöse Welt d. Islam. Beck 1995, S. 83)
Christine Schirrmacher
Die Autorin ist wissensch. Leiterin des Inst. für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz und Professorin für Islamische Studien an der Universität in Leuven/Belgien. Ihr Beitrag ein Auszug aus Ihrem Artikel auf der Homepage: www.islaminstitut.de